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Schülerstatistik verfassungswidrig

[11.1.2007] Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) kritisiert einen neuen Schulgesetzentwurf des Landes als verfassungswidrig. Die geplante Schülerindividualstatistik habe "gläserne Schüler" zur Folge.

In Schleswig-Holstein sieht ein neuer Schulgesetzentwurf eine das gesamte Schülerleben verfolgende so genannte Individualstatistik vor. Nach Ansicht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat das, was in einer unscheinbaren Regelung formuliert werden soll im September unter dem Stichwort "gläserner Schüler" bundesweit für Aufregung gesorgt und ist in der geplanten Fassung verfassungswidrig. Darin wird schlicht festgelegt, die Datensammlung solle der "Erstellung von Bildungsverlaufsanalysen" dienen. Jeder Schüler soll bei der Einschulung eine Schüler-ID als Pseudonym erhalten, mit der Daten über die gesamte Laufbahn gesammelt werden. Thilo Weichert, Leiter des ULD, sagt: "Der Informationsbedarf der Kultusverwaltung darf nicht dazu führen, dass landesweit und bald bundesweit ein Register über sämtliche Schülerkarrieren vorliegt. Die Gefahren schon beim Gebrauch sind immens; die Missbrauchsrisiken sind unüberschaubar. Die Schülerdatei ist als Instrument geeignet, Ausbildungs- und Berufskarrieren zu zerstören." Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten (DSB) hat sich einstimmig gegen die bisherigen Planungen ausgesprochen. Gespräche zwischen der DSB-Konferenz und der Kultusministerkonferenz über mögliche Lösungen sollen im Februar 2007 beginnen. Das ULD hatte bereits im Frühjahr 2006 seine weiterhin bestehende Bereitschaft erklärt, gemeinsam mit der Bildungsverwaltung Alternativen zu entwickeln. Mit dem Gesetz würde sich der Landtag die Möglichkeit verbauen, vorurteilslos und nach Bewertung der fachlichen Argumente diese Alternativen zu diskutieren, heißt es in einer Pressemitteilung des ULD. (rt)

Info:
Hintergrundinformationen vom ULD (Deep Link)
www.datenschutzzentrum.de

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