E-Government, Internet und Informationstechnik
Kommune21

 

Odenthal

WiNOWiG gegen Verkehrssünder

[23.9.2009] In der Gemeinde Odenthal ist das Verfahren WiNOWiG des Kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg/Lippe (KRZ) in den Produktivbetrieb gestartet.

Die Gemeinde Odenthal in Nordrhein-Westfalen nutzt ab sofort die Lösung WiNOWiG des Kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg/Lippe (KRZ) zur Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Nach Angaben des KRZ können damit alle Informationen zur Finanzverwaltung und für das Kraftfahrt-Bundesamt automatisiert erstellt werden, womit eine effektive Massenverarbeitung möglich ist. Die in Odenthal verwendete Finanz-Software von DATEV wurde über eine XML-Schnittstelle an WiNOWiG angebunden. (bs)

Info:
www.odenthal.de
www.krz.de

Druckversion (neues Fenster):
[ Text ] [ PDF ]

Weitere Meldungen aus folgenden Bereichen:


Verkehrswesen
Plauen: System managt Verkehr [13.1.2012]
Die Stadt Plauen setzt ab sofort auf das Verkehrsmanagementsystem der Firma EDV Dr. Haller. Damit sollen Verwaltungsprozesse im öffentlichen Verkehrsraum optimiert werden.
Aachen: Knöllchen via iPhone [22.6.2011]
Die Stadt Aachen hat ihre mobile Verkehrsüberwachung modernisiert. Ab sofort werden Ordnungswidrigkeiten via iPhone und der Applikation WiNOWiG mobil der Firma Schelhorn erfasst.
Verkehrssünderdatei: Punkte online abfragen [3.5.2011]
Autofahrer können jetzt auch online den Antrag auf Einsicht in ihr Punktekonto im Flensburger Verkehrszentralregister stellen. Der Online-Antrag ist die erste konkrete Anwendung des neuen Personalausweises im Bereich der Verkehrsverwaltung.
Difu: Siedlungsvorhaben planen [7.3.2011]
Mit einem neu entwickelten Kalkulationstool können Kommunen im Zuge von Siedlungsvorhaben Verkehrsfolgekosten transparent machen.
Hamburg: kfz21 geht produktiv [23.2.2011]
Die Kfz-Zulassungssoftware kfz21 ist in Hamburg an den Start gegangen. Sie war im Rahmen einer Kooperation zwischen Hersteller ekom21 und dem Landesbetrieb Verkehr in Hamburg an die Bedürfnisse der Hansestadt angepasst worden.

Ordnungsamt
Rechtsprechung: Online-Demo ist Nötigung [2.8.2005]
Eine beim Ordnungsamt der Stadt Köln angemeldet Online-Demo gegen die Lufthansa wertete das Amtsgericht Frankfurt als Denial-of-Service-Attacke. Der Aufruf, die Firmen-Website während der Hauptversammlung anzuklicken, erfülle den Straftatbestand der Anstiftung zur Nötigung.