[5.5.2010] Anbieter, die personalisierte Dienste auf Basis der eID-Funktion des neuen elektronischen Personalausweises (ePA) bereitstellen wollen, können ab sofort die entsprechenden Berechtigungen beantragen.
Als Teil des „Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis“ hat die staatliche Vergabestelle für Berechtigungszertifikate im Bundesverwaltungsamt Anfang Mai 2010 ihren Betrieb aufgenommen. Anbieter, die personalisierte Dienste auf Basis einer Authentisierung mit dem elektronischen Personalausweis (ePA) bereitstellen wollen, können nun die erforderlichen Berechtigungen beantragen. „Sicherheit, Vertrauen und Transparenz sind die wesentlichen Aspekte bei der Nutzung der eID-Funktion des neuen Personalausweises“, erklärte Christoph Verenkotte, Präsident des Bundesverwaltungsamtes. „Die Vergabestelle befindet sich in enger Abstimmung mit den Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, sodass wir nach einer Prüfung schnell und nachhaltig auf einen Missbrauch der Berechtigung reagieren werden.“ Die Anträge können unter anderem über das neue Informations- und Serviceportal zum ePA gestellt werden, das vor Kurzem online gegangen ist.
(bs)
http://www.personalausweisportal.dehttp://www.bundesverwaltungsamt.dehttp://www.cio.bund.de
Stichwörter:
elektronischer Personalausweis (ePA),
E-Identity,
Bundesverwaltungsamt,
Christoph Verenkotte