[25.5.2010] Der Thüringer Landesdatenschutzbeauftragte hat seinen aktuellen Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Im Berichtszeitraum fand auch eine repräsentative Kontrolle der Kommunen statt. Ergebnis: Gerade kleine Gemeinden weisen erhebliche Mängel beim Datenschutz auf.
Nicht nur in Brandenburg (wir berichteten) sondern auch in Thüringen weisen Kommunen Defizite bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Standards auf. Dies geht aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz (TLfD) hervor. Erstmals wurde im vergangenen Berichtszeitraum eine repräsentative Kontrolle in 40 Kommunen unterschiedlichster Größe durchgeführt. „Das Ergebnis war ernüchternd“, so der Landesdatenschutzbeauftragte Harald Stauch. „16 der 40 überprüften Kommunen mussten formell beanstandet werden, was einem Anteil von 40 Prozent entspricht.“ Häufigste Mängel seien nicht vorhandene Datenschutzbeauftragte, fehlende oder mangelhafte Sicherheitskonzepte sowie unzureichende oder fehlende Datenschutzvereinbarungen beim Outsourcing der Datenverarbeitung an Privatunternehmen. Kleine Gemeinden, bei denen die meisten Mängel festgestellt wurden, hätten dies vielfach mit einer schlechten Personal- und Finanzausstattung begründet. Harald Stauch: „Die Schlussfolgerung kann natürlich nicht lauten, dass die gesetzlich festgelegten Datenschutzanforderungen gesenkt werden. Allerdings müssen Wege gefunden werden, dass es auch den kleineren Gemeinden gelingt, einen Grunddatenschutz zu gewährleisten.“ Über entsprechende Lösungsansätze will der TLfD nun gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen diskutieren.
(bs)
http://www.thueringen.de/datenschutzAktueller Tätigkeitsbericht des TLfD (Deep Link)
http://www.gstb-thueringen.de
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