[14.7.2010] Die Gesetzesinitiative zur Schaffung besonderer Rechtsvorschriften für Internet-Dienste wie Google Street View kann laut dem Deutschen Dachverband für Geoinformation (DDGI) zu erheblichen Nachteilen für die Geo-Informationswirtschaft führen.
Der Deutsche Dachverband für Geoinformation (DDGI) hat sich in einer Stellungnahme gegen den vom Bundesrat angenommenen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes ausgesprochen. Im Rahmen der Gesetzesinitiative sollen besondere Rechtsvorschriften geschaffen werden für die fotografische oder filmische Aufzeichnung von Straßenzügen, Gebäudeansichten und sonstigen raumbezogenen Objekten, wie es etwa für den Dienst Google Street View geschieht. Sollte der Entwurf in der vorliegenden Fassung ratifiziert werden, ist laut DDGI mit erheblichen Nachteilen für die gesamte Geo-Informationswirtschaft zu rechnen. So seien durch die geplante Regelung, dass in Zukunft ganze Gebäude auf Antrag unkenntlich gemacht werden müssen sowie durch gesetzlich vorgeschriebene aufwändige Vorabinformationen für Behörden und Bürger Auswirkungen auf die Realisierung von Datenmodellen zu befürchten. Projekte, wie die systematische Erstellung von Informationssystemen für Umweltdaten, etwa Solarkataster oder Überflutungsmodelle für den Hochwasserschutz, könnten dann nur noch mit erheblich höherem Aufwand realisiert werden. DDGI-Präsident Udo Stichling: „Hier wird mit unnötigem Aktionismus die Rechtsgrundlage für die Geo-Informationswirtschaft verschlechtert, ohne Kosten und Nutzen abzuwägen.“
(bs)
http://www.ddgi.deGesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (Deep Link)
Bundesrat zu dem Gesetzentwurf (Deep Link)
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