[16.12.2010] Die EU-Kommission hat ihren E-Government-Aktionsplan bis 2015 vorgestellt. Übergreifendes Ziel ist die Schaffung von grenzüberschreitenden elektronischen Behördendiensten.
Den im vergangenen November auf der Internationalen E-Government-Konferenz in Malmö angekündigten Nachfolger für das Programm i2010 hat die EU-Kommission jetzt verabschiedet. Der E-Government-Aktionsplan 2011-2015 ist laut EU-Kommission ein wesentlicher Bestandteil der Digitalen Agenda für Europa, mit der bis 2015 die Nutzung elektronischer Behördendienste durch die Bürger um 50 Prozent und durch die Unternehmen um 80 Prozent gesteigert werden soll. Der Plan soll den Übergang zu einer neuen Generation offener, flexibler und nahtlos funktionierender elektronischer Behördendienste auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene fördern. Zu den vierzig aufgelisteten konkreten Maßnahmen zählt beispielsweise die Einführung einer einmaligen Datenregistrierung bei Behörden, sodass künftig gleiche Angaben bei verschiedenen Verwaltungsstellen nicht jeweils neu gemacht werden müssen, oder die Entwicklung einer Infrastruktur für die EU-weite Verwendung nationaler elektronischer Identitätsnachweise (eID) in grenzübergreifenden Verfahren. Der Aktionsplan baut auf Großpilotprojekten der EU für grenzübergreifende Dienste auf, darunter STORK, PEPPOL, SPOCS und epSOS. Bei der Umsetzung des Aktionsplans kommt den nationalen Regierungen nach Angaben der EU-Kommission eine zentrale Rolle zu. Die Kommission selbst sei in erster Linie dafür verantwortlich, die Rahmenbedingungen für die Entwicklung grenzübergreifender elektronischer Behördendienste zu verbessern etwa in den Bereichen Interoperabilität, elektronische Signaturen und elektronische Identifizierung.
(bs)
E-Government-Aktionsplan 2011-2015 (Deep Link)
Digitale Agenda für Europa (Deep Link)
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