[22.2.2011] Berlin hat sein Datenschutzgesetz geändert. Öffentliche Stellen sind damit in Zukunft dazu verpflichtet, schneller über Datenpannen zu informieren.
Als eines der ersten Bundesländer hat Berlin die Konsequenzen aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März vergangenen Jahres gezogen und die Unabhängigkeit des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gestärkt. Wie der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix berichtet, verpflichtet das neue Datenschutzgesetz zudem die öffentlichen Stellen Berlins dazu, unverzüglich darüber zu informieren, wenn personenbezogene Daten unrechtmäßig bekannt geworden sind und dies zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen führen kann. Eine solche Verpflichtung hatte der Bundesgesetzgeber schon 2009 für die Wirtschaft eingeführt. Dix: „Es ist richtig, dass folgenreiche Datenschutzverstöße sowohl in der Wirtschaft als auch in der Verwaltung offengelegt werden müssen. Das hat eine heilsame und präventive Wirkung auf die verantwortlichen Stellen. Die Zeit, in der Datenpannen bei öffentlichen Stellen Berlins womöglich unter den Teppich gekehrt wurden, ist vorbei.“
(bs)
http://www.datenschutz-berlin.de
Stichwörter:
IT-Sicherheit,
Datenschutz,
Recht,
Berlin,
Alexander Dix,
Europäischer Gerichtshof (EuGH)