[29.3.2011] Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stellt die Bremer Landesdatenschutzbeauftragte in den Mittelpunkt ihrer Jahresberichte 2010.
Die Bremer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Imke Sommer, hat ihre Jahresberichte 2010 veröffentlicht. Wie die Landesdatenschutzbeauftragte mitteilt, lag ein Fokus des vergangenen Jahres auf Debatten zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Thema Google Street View. Die öffentlichen Diskussionen hätten in keinem Fall eine gesetzliche Regelung hervorgebracht, kritisierte Sommer. Freiwillige Zugeständnisse von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteuren seien nicht ausreichend. Imke Sommer: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Informationszugang brauchen Gesetze, die diese Freiheiten garantieren und ausgestalten.“ In Bremen sei die Informationsfreiheit im vergangenen Jahr einen deutlichen Schritt vorangekommen. Mit Novellierung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes sei nun gesetzlich festgeschrieben, dass auch beschlossene Senatsvorlagen, Statistiken, Gutachten und Informationen, zu denen Einzelne bislang auf Antrag Zugang hatten, in Zukunft im Bremer Informationsregister zu finden sein werden. „Das Bremer Informationsfreiheitsgesetz gewährt den Menschen den gerichtlich durchsetzbaren Anspruch darauf, dass Informationen der bremischen Verwaltung offenbart werden“, so Sommer.
(bs)
33. Jahresbericht Datenschutz Bremen (Deep Link)
5. Jahresbericht Informationsfreiheit Bremen (Deep Link)
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