KRZN:
Betriebserlaubnis für i-Kfz Stufe 4


[16.5.2024] Die Portallösung des Kommunalen Rechenzentrums Niederrhein (KRZN) hat vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die uneingeschränkte Betriebserlaubnis für i-Kfz Stufe 4 erhalten.

Pünktlich mit Inkrafttreten der i-Kfz Stufe 4 zum 1. September 2023 hatte das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) seinen Anwendern eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Portallösung auf Basis einer vorläufigen Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bereitgestellt. Damit konnten die Kfz-Zulassungsstellen am Niederrhein nach Angaben des KRZN bereits auf einer gesicherten Basis digitale Verfahren zur Neu-, Erst- und Wiederzulassung, Umschreibung, Tageszulassung oder Außerbetriebsetzung nutzen. Wie der IT-Dienstleister weiter mitteilt, hat das KBA dem KRZN jetzt die uneingeschränkte Betriebserlaubnis für i-Kfz Stufe 4 erteilt. Seit Februar 2024 gebe es zudem die unmittelbare Anbindung an die BundID, im März 2024 sei die Großkundenschnittstelle (GKS) freigeschaltet worden.
Entwickelt wurde die i-Kfz-Portallösung des KRZN im Rahmen eines Kooperationsprojekts mit der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB). Die Software basiert auf so genannten Kubernetes-Containern, setzt also auf Anwendungen und Software-Umgebungen, die in Containern virtuell organisiert sind und voneinander getrennt arbeiten (wir berichteten). Per intelligenter Verwaltungssoftware werden diese Container dann dynamisch immer dem aktuellen Bedarf nach geordnet und eingesetzt. (bw)

https://www.krzn.de
https://www.akdb.de

Stichwörter: Fachverfahren, Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN), Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), iKfz



       


Quelle: www.kommune21.de