Hessen:
Mehr Bürgernähe für die Verwaltung


[24.11.2022] Hessens Verwaltung soll bürgernäher werden. Die rechtliche Grundlage dafür soll eine Novelle des E-Government-Gesetzes schaffen. Zu den vorgesehenen Neuerungen gehören Erleichterungen beim verschlüsselten Zugang zu Landesbehörden und ein Digitalcheck für neue Gesetzesvorhaben.

Anlässlich der ersten Lesung im Landtag erläuterte Hessens Digitalministerin Kristina Sinemus die Zielrichtung der Novelle für das E-Government-Gesetz. Im Jahr 2018 hat das Land Hessen sein E-Government-Gesetz verabschiedet (wir berichteten), nun soll es vor dem Hintergrund des Onlinezugangsgesetzes (OZG) novelliert werden. Anlässlich der ersten Lesung zur Novelle des Hessischen E-Government-Gesetzes im Landtag erklärte Digitalministerin Kristina Sinemus, dass das Land damit einen weiteren Schritt in Richtung einer bürger- und unternehmensfreundlichen Verwaltung gehe. Zudem solle die anstehende Novelle für Aktualisierungen und technikoffene Neuregelungen zur weiteren Erleichterung der Verwaltungsdigitalisierung genutzt werden, so die Digitalministerin.
Eine der wichtigen von Sinemus genannten Änderungen betrifft den verschlüsselten Zugang zu Landesbehörden. Dieser soll nicht mehr auf De-Mail als einziges sicheres Kommunikationsmittel beschränkt sein – künftig sollen auch Postfächer im Nutzerkonto, besondere elektronische Behördenpostfächer und sonstige landeseinheitliche und mindestens gleichwertig verschlüsselte elektronische Zugänge zulässig sein. Daher werde eine rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung bei der Identifizierung und Authentifizierung in den Nutzerkonten des Verwaltungsportals neu ins E-Government-Gesetz eingeführt. Die Regelungen orientieren sich laut Ministeriumsangaben eng an denen des OZG und sollen sicherstellen, dass die Nutzerkonten im Rahmen des Portalverbunds mit den entsprechenden Diensten des Bundes und der Länder interoperabel kommunizieren können.

Bürger- und unternehmensfreundliche Verwaltung

Die zunächst sehr abstrakt erscheinenden Regelungen auf Basis der OZG-Vorgaben hätten einen hohen praktischen Nutzen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen bei ihrem Kontakt zu öffentlichen Stellen, betonte Sinemus. So etwa beim Elterngeldantrag, der über das Nutzerkonto online erfolgen könne. Da sich dieser Antrag nach Bundesrecht richtet, könne künftig der dazugehörige Elterngeldbescheid auch im Nutzerkonto angezeigt werden. Andere Leistungen wie etwa der Bauantrag erfolgten nach hessischem Recht. Diese Leistung könne bisher zwar über das Nutzerkonto beantragt, die Baugenehmigung mangels Rechtsgrundlage aber von der zuständigen Behörde nicht elektronisch übersendet werden. Dies soll sich mit den neuen Regelungen ändern, sodass der Prozess von der Beantragung bis zur Genehmigung digital ablaufe.

Prüfung neuer Gesetze auf Digitaltauglichkeit

Als erstes Bundesland strebe Hessen zudem einen gesetzlich verankerten Digitalcheck an, bei dem Gesetze, Rechtsverordnungen und Förderrichtlinien schon bei ihrer Entstehung oder der Überarbeitung auf ihr Digitalisierungspotenzial untersucht werden. Dabei soll etwa geprüft werden, ob Verfahrensvorschriften wie das persönliche Erscheinen oder Schriftformerfordernisse unumgänglich sind oder ob es digitale Alternativen gibt. Dadurch werde die Verwaltung nicht nur bürger- und unternehmensfreundlicher. Durch eine medienbruchfreie Bearbeitung würden auch Verwaltungsvorgänge verschlankt. Der Digitalcheck schafft den rechtlichen Rahmen dafür, dass die Frage nach der Digitaltauglichkeit von Rechtsnormen bereits bei deren Entstehung gestellt werde, so Sinemus. (sib)

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Stichwörter: Politik, Hessen, E-Government-Gesetz

Bildquelle: Staatskanzlei Hessen/MinD

       


Quelle: www.kommune21.de