OZG 2.0:
Kommunale Ebene besser einbeziehen


[26.1.2023] In die Überlegungen zu einer Nachfolgeregelung für das Onlinezugangsgesetz sollten dringend die bislang gesammelten Erfahrungen der Kommunen einfließen. Das fordert die baden-württembergische OZG-Taskforce in einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme.

Um die Digitalisierung voranzutreiben, sollten Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. Zu den Problemen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) hat jetzt die OZG-Taskforce, ein Zusammenschluss von CDOs, Digitalisierungsbeauftragten und weiteren Beschäftigten aus mittlerweile über 200 baden-württembergischen Kommunalverwaltungen, Stellung bezogen. Sie kommt zu dem Schluss, dass das OZG zwar die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung in Gang gesetzt hat, von einer echten digitalen Transformation in der Breite jedoch keine Rede sein könne – ganz zu schweigen vom Once-Only-Prinzip. „Bestenfalls kann hier auf das Registermodernisierungsgesetz sowie auf eine bidirektional arbeitende Middleware wie FIT-Connect gehofft werden, damit Fachverfahrensanbindungen und durchgängig digitale Verwaltungsabläufe möglich werden“, schreibt die Taskforce. Auch ein funktionierender Portalverbund sei nicht erkennbar, vielmehr hinderten Silos und Insellösungen die Kommunen daran, das Potenzial der Digitalisierung voll auszuschöpfen.

„Auch an der Effektivität des EfA-Prinzips zweifeln wir“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Die Heterogenität des föderalen Systems mache das Übernehmen von Leistungen nahezu unmöglich. Die OZG-Taskforce fordert daher, gesetzliche Anreize für mehr Standardisierung zu schaffen, Gesetze zu entrümpeln und an die Anforderungen der digitalen Transformation anzupassen. Eine bloße Digitalisierung analoger Prozesse ohne Optimierung gehe weder für die Behörden noch für die Bürgerinnen und Bürger mit Verbesserungen einher. „Das Gegenteil ist der Fall: Die Qualität des Prozesses bleibt auf dem gleichen Level, nur ist er dann digital. Ein gutes Beispiel hierfür ist unseres Erachtens die Umsetzung des besonderen Behördenpostfachs (beBPo): Hier hat man lediglich einen analogen Briefkasten in die digitale Welt überführt – wie die Post am Ende genau beim Adressaten landen soll, war zweitrangig und nicht zu Ende gedacht“, so die Taskforce.


Was der digitalen Transformation im Weg steht

Zu den weiteren Punkten, die der digitalen Transformation der Verwaltung im Wege stehen, zählen die Mitglieder der OZG-Taskforce Schriftformerfordernisse, Barrieren bei der Nutzung der eID, das Fehlen weiterer, einfacher und intuitiver Authentifizierungsverfahren wie der Zwei-Faktor-Authentifizierung, das Fehlen einer anwenderfreundlichen qualifizierten elektronischen Signatur, technische Beschränkungen der Serviceportale wie Postfachgrößen, Beschränkungen beim Upload von Dateien oder fehlende Weiterleitungsmöglichkeiten sowie fragmentierte Zuständigkeiten und zu komplexe Prozesse.
Kommunen, die bei der Digitalisierung vorankommen möchten, bräuchten laut der Taskforce einen engen Austausch zwischen den beteiligten Akteuren und Institutionen aller Ebenen, transparente, einfach zugängliche Informationsangebote sowie finanzielle Unterstützung. Denn insbesondere für kleine Kommunen sei der immense personelle, zeitliche und finanzielle Aufwand für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen bereits jetzt schlichtweg nicht leistbar. Die Administration der Prozesse und die Usability der Landesplattformen müssten daher so gestaltet werden, dass sie auch ohne externe, kostenintensive Beratung von allen Kommunen bedient werden können.

Das volle Potenzial ausschöpfen


Das OZG sollte nach Ansicht der Taskforce daher dringend nachgebessert werden, um das volle Potenzial der Digitalisierung auszuschöpfen. In einem OZG 2.0 müssten Kompetenzen und Verantwortlichkeiten klar benannt, Fachverfahrensanbindungen realisiert und Verwaltungsabläufe digital neu gedacht werden. 
„Wir fordern den Bund und das Land Baden-Württemberg auf, bei den derzeit stattfindenden Gesprächen zum OZG 2.0 die gravierendsten Mängel zu beheben und Lösungen gemeinsam mit den Kommunen zu erarbeiten“, heißt es in der Stellungnahme abschließend. Die OZG-Taskforce biete Bund, Ländern und allen interessierten Kommunen einen offenen und lösungsorientierten Austausch an, um die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung voranzubringen. „Wir haben bereits über 300 Online-Prozesse mittels eines universellen Prozessmodells (UNIP+) und vielen individuell anpassbaren Starterprozessen auf dem Portal serviceBW umgesetzt“, berichtet die OZG-Taskforce. „Auch der finanzielle und zeitliche Aufwand unserer Formular- und Prozesserstellung unterscheidet sich enorm von der Standard- und EfA-Prozessentwicklung. Dadurch liefern wir wesentlich schneller und günstiger Ergebnisse. Könnten wir in allen Bundesländern technisch ähnliche Plattformen und dasselbe universelle Prozessmodell nutzen, wären diese Online-Prozesse sofort bundesweit für alle Kommunen verfügbar.“
 (bw)

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Quelle: www.kommune21.de