Schleswig-Holstein:
Behördengang als Ausnahme


[28.3.2023] Für eine rund um die Uhr digital erreichbare Verwaltung setzt sich Schleswig-Holstein ein. Bei der Abschaffung der Schriftformerfordernisse sollte auf bundesweit einheitliche Regelungen gesetzt werden.

Die Landesregierung Schleswig-Holstein setzt sich für eine rund um die Uhr digital erreichbare Verwaltung ein, die künftig sämtliche Verfahren elektronisch anbieten soll. „Der analoge Behördengang muss von der Regel zur Ausnahme werden“, sagte Digitalisierungsminister Dirk Schrödter vergangene Woche (23. März 2023) im Landtag in Kiel: „Obwohl wir große Fortschritte bei der Verwaltungsdigitalisierung gemacht haben (wir berichteten), lassen sich noch immer zu viele Leistungen nur postalisch oder persönlich beantragen. Eine generelle Verpflichtung, Verfahren ausschließlich digital anzubieten und zu bearbeiten, könnte helfen“, so der Minister. Er führt aus: „Als Gegenstück braucht es ein verpflichtendes digitales Nutzerkonto für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Das muss zukünftig das Zugangstor zur Verwaltung sein.“ Auf diesem Weg werde die Landesregierung niemanden zurücklassen. „Wenn wir diesen Weg gehen, dann werden wir dafür Sorge tragen, dass Menschen beim digitalen Gang zum Amt unterstützt werden. Wir werden digitale Teilhabe sichern. Zum Beispiel mit digitalen Assistenzen – ohne solche Assistenzen wird es nicht gehen“, betonte Schrödter.
Eine Änderung des Landesverwaltungsgesetzes zur Abschaffung der Schriftformerfordernisse hält der Minister laut einer Pressemeldung der Staatskanzlei grundsätzlich für richtig und wichtig. Bevor das Land hier tätig werde, sollten jedoch alle Anstrengungen darauf gerichtet werden, die Abschaffung der Schriftformerfordernisse sowie deren Ersatz bundesweit einheitlich und gemeinsam möglichst über alle Gesetze hinweg zu regeln. Die Novelle des Onlinezugangsgesetzes (OZG) biete hier den besten Anknüpfungspunkt. „Das OZG ist eine echte Chance, die Weichen konsequent in Richtung digitale Transformation zu stellen. Bislang lag der Fokus auf dem digitalen Zugang zur Verwaltung. Nun muss es um die Prozesse in den Verwaltungen gehen“, sagte Schrödter. Daher sei es wichtig, erst das OZG grundlegend neu zu formulieren und die gesetzgeberischen Bremsen zu lösen. Der Bund verpasse allerdings die Gelegenheit, die Digitalisierung in der Verwaltung mit Schwung anzuschieben. Da der Minister überzeugt ist, dass es besser gehe (wir berichteten), habe sich Schleswig-Holstein konstruktiv in den Prozess eingebracht. (ba)

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Quelle: www.kommune21.de