Bremen:
Bauantrag im Echtbetrieb


[6.3.2023] Anfang Januar ging in Bremen der digitale Bauantrag in den Pilotbetrieb, zunächst mit dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren. Weitere Leistungen sollen folgen. Eine Infokampagne und Schulungen für Antragsteller flankieren die Einführung. Weitere Bundesländer sind beteiligt.

Bremen hat zu Beginn dieses Jahres digitale Baugenehmigungen eingeführt. Begonnen hat der Prozess mit dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren. Auch Baubeginnanzeige, Abbruchanzeige, Bauvorhabenvorankündigung und Bauvoranfragen sollen implementiert werden ebenso wie Genehmigungsfreistellungsverfahren und das klassische Vollverfahren für eine Baugenehmigung. Die beiden zuletzt genannten Verfahren sollen im zweiten Quartal 2023 an den Start gehen, heißt es vom Senat für Bauen und Umwelt in Bremen.
Aktuell werden in Pilotverfahren erste Erfahrungen gesammelt, eine Infokampagne an die Bremer Bauunternehmen ist kürzlich erfolgt. Zudem ist das Bauressort dabei, Schulungen und Informationsangebote für Antragstellende zu entwickeln.
Für die Implementierung des digitalen Antragsverfahrens hatte der Senat im Mai 2022 insgesamt 1,2 Millionen Euro für die Jahre 2023, 2024 und 2025 bewilligt (wir berichteten). Auch in den Jahren danach werden weiter jährliche Betriebskosten in Höhe von etwa 300.000 Euro anfallen.

Bisher zehn Bundesländer beteiligt

Zusammen mit neun anderen Bundesländern habe Bremen jetzt eine einheitliche Plattform, die gemeinsam weiterentwickelt werden könne, erklärte die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Maike Schaefer. Neben dem Bauantragsverfahren selbst wird die Integration der Beteiligung weiterer öffentlicher Stellen – etwa Beiräte, Feuerwehr oder Naturschutzbehörden – in das digitale Verfahren vorbereitet. Bereits jetzt kann digital auf die Bauakten zugegriffen werden. Um all dies auch rechtlich zu ermöglichen, trat in der Hansestadt zu Jahresbeginn eine Digitalisierungsnovelle in Kraft. Einer Neufassung für die Bremische Bauvorlagenverordnung wurde bereits im September 2022 zugestimmt.
Es wird angestrebt, dass Antragsteller ihre gesammelten Antragsverfahren über ein bundeseinheitliches Nutzerkonto mit unterschiedlichen Rollen und Rechten von Nutzern in der eigenen Firma steuern können. Auf diese Weise sollen dann auch innerhalb der Unternehmen die Abläufe anders und effizienter gestaltet werden. (sib)

https://www.bauumwelt.bremen.de

Stichwörter: Fachverfahren, Bremen, Bauwesen, Bauantrag



       


Quelle: www.kommune21.de