BfDI:
Tätigkeitsbericht für 2022


[20.3.2023] Es sollte von Anfang an nach rechtskonformen Lösungen gesucht werden, anstatt den Datenschutz dann an Vorhaben anzupassen. Das meint der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, der jetzt seinen 31. Tätigkeitsbericht vorgelegt hat.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat seinen 31. Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Deutschen Bundestags, Bärbel Bas, übergeben. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, hat der Präsidentin des Deutschen Bundestags, Bärbel Bas, seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 übergeben. Demnach sieht der BfDI, der im Berichtsjahr auch den Vorsitz der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden innehatte, bei vielen Gesetzen und Projekten Raum für Verbesserungen. Noch immer werde zu stark geschaut, wie sich der Datenschutz an Vorhaben anpassen kann, anstatt von Anfang an nach rechtskonformen Lösungen zu suchen, sagte Kelber. Daher habe sich seine Behörde für digitale Lösungen eingesetzt, denen die Bürgerinnen und Bürger vertrauen können. Zudem werde international eine starke Kooperation für einheitliche Standards benötigt. Dafür habe er sich beispielsweise in der Gruppe der G7 und der so genannten Berlin Group – einem Zusammenschluss aus fast vierzig Banken, Verbänden und Zahlungsdienstleistern aus der gesamten EU – engagiert, so Kelber.
Neben Gesundheitsthemen wie dem E-Rezept, der elektronischen Patientenakte oder dem Umgang mit Forschungsdaten hat sich der BfDI mit den europäischen Digitalrechtsakten, der Facebook-Fanpage der Bundesregierung sowie der Publikation von Videos über die Plattform YouTube und der so genannten Chat-Kontrolle beschäftigt. Damit plant die EU-Kommission, Kommunikationsdienste wie WhatsApp und Internetprovider zur Durchleuchtung von Nutzerinhalten zu verpflichten, um gegen Kindesmissbrauch vorzugehen.
Den BfDI erreichten laut seiner Pressemeldung im vergangenen Jahr 10.658 Meldungen von Datenschutzverstößen und 491 Eingaben mit Bezug zum Informationsfreiheitsrecht. Bürgerinnen und Bürger wendeten sich mit 6.619 Beschwerden und Anfragen an den Bundesdatenschutzbeauftragten. Bei der Beratung der beaufsichtigten Stellen konnte der BfDI nach eigenen Angaben diese zunehmend von datenschutzfreundlichen Alternativen überzeugen, etwa bei der Gestaltung von Cookie-Bannern oder der Nutzung datenschutzfreundlicher sozialer Medien aus dem Fediverse wie etwa Mastodon. (sib)

Zum 31. Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 2022 (Deep Link)
https://www.bfdi.bund.de

Stichwörter: IT-Sicherheit, BfDI, Datenschutz, Informationsfreiheit, Tätigkeitsbericht, Ulrich Kelber

Bildquelle: BfDI

       


Quelle: www.kommune21.de