Thüringen:
E-Government-Gesetz wird novelliert


[18.4.2024] Das Landeskabinett Thüringen hat die Novellierung des E-Government-Gesetzes beschlossen. Die interkommunale Zusammenarbeit soll gestärkt und die Abkehr von dem Schriftformerfordernis erleichtert werden – wichtige Schritte, um digitale Verwaltungsleistungen künftig flächendeckend anbieten zu können.

Eine Novelle des Thüringer E-Government-Gesetzes soll dazu beitragen, dass digitale Verwaltungsleistungen schneller in die Fläche kommen. Das Thüringer Kabinett hat die Novellierung des E-Government-Gesetzes (wir berichteten) beschlossen. Wie das Finanzministerium berichtet, sollen insbesondere der Ausbau elektronischer Verwaltungsdienste weiter vorankommen und die durchgängig elektronische Vorgangsbearbeitung in der Verwaltung gefördert werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Übergangszeitraum bis Ende 2029 verlängert. In dieser Zeit können Behörden flexible, elektronische Schriftformsetzungen zulassen. Bislang bestehen im Thüringer Landesrecht verschiedene Regelungen, die eine Schriftform erfordern. Durch die Anordnung der Schriftform ergeben sich allerdings technische und organisatorische Erfordernisse, die einen vollständigen elektronischen Datenaustausch erschweren. Unter Anwendung der so genannten Experimentierklausel kann die Authentifizierung der Nutzerinnen und Nutzer als Schriftformersatz über das Servicekonto erfolgen. „Es ist wichtig und aktuell notwendig, dass wir vereinfachte Formen der elektronischen Schriftformsetzung zulassen, damit die digitalen Verwaltungsleistungen auch genutzt werden können. Ohne die Verlängerung der Übergangsregelung würde alles bisher Erreichte wieder ins Stocken geraten. Das müssen wir unbedingt vermeiden“, sagt der Thüringer CIO und Finanzstaatssekretär Hartmut Schubert.

Mehr Zusammenarbeit

Daneben verbessert der Gesetzentwurf auch die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Digitalisierung. Immer mehr Kommunen schließen sich zur Bewältigung der IT-Aufgaben zusammen. Die Neuregelung erlaubt es Landkreisen nun, spezifische Aufgaben und Funktionen im Bereich des E-Governments, der IT-Infrastrukturen und der Verwaltungsdigitalisierung zu übernehmen und diese anschließend dauerhaft wahrzunehmen. In Thüringen haben sich in den vergangenen Jahren bereits erfolgreiche Kooperationen gebildet. Exemplarisch wird in der Pressemeldung neben der Errichtung eines kommunalen IT-Servicezentrums im Kreis Schmalkalden-Meiningen mit Integration einiger kreisangehöriger Kommunen die Förderung eines kommunalen Rechenzentrums im Landkreis Greiz angeführt. „Für die Kommunen ist es einfacher und effizienter, vorhandene Strukturen zu nutzen oder auf die Expertise anderer Gemeinden oder Städte zurückzugreifen, die bereits über notwendige Erfahrungen verfügen. Die Maßnahmen der Novellierung erlauben eine schnelle, aufwandsarme und kostensparende Aufgabenerledigung. Auf diese Weise leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung in einem modernen Staat“, so Schubert. (sib)

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Stichwörter: Politik, Thüringen, E-Government-Gesetz, Gesetzgebung, Schriftformerfordernis

Bildquelle: Stadt Erfurt

       


Quelle: www.kommune21.de