[18.4.2024] Das Landeskabinett Thüringen hat die Novellierung des E-Government-Gesetzes beschlossen. Die interkommunale Zusammenarbeit soll gestärkt und die Abkehr von dem Schriftformerfordernis erleichtert werden – wichtige Schritte, um digitale Verwaltungsleistungen künftig flächendeckend anbieten zu können.
Das Thüringer Kabinett hat die Novellierung des E-Government-Gesetzes (wir berichteten) beschlossen. Wie das Finanzministerium berichtet, sollen insbesondere der Ausbau elektronischer Verwaltungsdienste weiter vorankommen und die durchgängig elektronische Vorgangsbearbeitung in der Verwaltung gefördert werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Übergangszeitraum bis Ende 2029 verlängert. In dieser Zeit können Behörden flexible, elektronische Schriftformsetzungen zulassen. Bislang...
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