KDO:
Digitaler Datentransfer mit der Polizei


[12.8.2022] Einwohnermeldedaten müssen seit August digital an die Polizei Niedersachsen übermittelt werden. Die Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) unterstützt die Kommunen dabei, dieser Anforderung nachzukommen.

Seit August 2022 müssen Einwohnermeldedaten digital an die Polizei Niedersachsen übermittelt werden. Darauf weist jetzt die Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) hin. Eine schriftliche Übergabe oder Bereitstellung via Datenträger sei nicht mehr zulässig. Stattdessen sollen die polizeilichen Informationssysteme regelmäßig per EMA FileTransfers (emaFT) versorgt werden. Die KDO unterstütze die Kommunen dabei, diese neue Anforderung zu erfüllen. Gemeinsam mit einem Berater aus dem Team Einwohnermeldewesen konfiguriere die Kommune einmalig eine terminierbare Aufgabe im Fachverfahren VOIS mit den entsprechenden Daten. Die werde dann jeweils am Monatsanfang voll automatisiert abgelegt und der KDO zur Verfügung gestellt. Der Dateitransfer der KDO könne die Daten dann im regelmäßigen Rhythmus vom Quellsystem des Kunden beziehen und dem polizeilichen Informationssystem sicher und unkompliziert zur Verfügung stellen. Eine zusätzliche Software sei nicht erforderlich. Für Kunden im Rechenzentrumsbetrieb entfalle dieser Schritt. Die Daten stehen der KDO dann bereits zur Verfügung. Ebenfalls möglich sei die Einrichtung eines eigenen openFT-Profils. Dies sei in der Praxis aber weniger komfortabel. Denn hier werde neben dem Zugang zum Kommunennetz eine Zusatz-Software benötigt. Innerhalb der Software müssten dann im Alleingang manuell Konfigurationen vorgenommen werden, um den Transfer zwischen Kommune und polizeilichem Informationssystem zu ermöglichen. (ve)

https://www.kdo.de

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Quelle: www.kommune21.de