Sachsen:
Tätigkeitsbericht Datenschutz 2022


[7.6.2023] Sachsens Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert hat ihren Bericht für 2022 vorgelegt. In ihr Visier geriet auch die Landesregierung: Gegen die Staatskanzlei läuft ein Verfahren wegen ihres Facebook-Auftritts. Die Polizei zeigt gravierende Defizite im Umgang mit Daten.

Sachsens Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Dr. Juliane Hundert überreicht dem Landtagspräsidenten Dr. Matthias Rößler ihren Tätigkeitsbericht Datenschutz 2022. Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB) Juliane Hundert hat ihren umfassenden Datenschutz-Tätigkeitsbericht für das zurückliegende Jahr vorgestellt. Im Berichtszeitraum hat die SDTB ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen die Sächsische Staatskanzlei als Betreiberin einer Facebook-Fanpage eingeleitet. Dabei handelt es sich um ein Musterverfahren, denn auch andere Ministerien oder öffentliche Stellen sind auf der Plattform des Meta-Konzerns vertreten. Ob der Staatskanzlei der Betrieb einer Facebook-Fanpage wirklich untersagt wird, soll eine noch laufende datenschutzrechtliche Prüfung entscheiden. Deren Ergebnis wird in den kommenden Wochen erwartet. Doch schon jetzt fand Hundert deutliche Worte: Es sei „nicht die Aufgabe staatlicher Stellen, Facebook-Algorithmen mit Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu füttern“ – zudem stünden mit einem aktuellen Internet-Auftritt, einem Newsletter oder dem Kurznachrichtendienst Mastodon datenschutzfreundliche Alternativen bereit.

Zensus, Kommune und Polizei kontrolliert

Im Berichtszeitraum befasste sich die SDTB unter anderem auch mit dem Zensus 2022. Zudem nahm sie nach Abklingen der Pandemie auch die Querschnittskontrollen bei Kommunen wieder auf. Die Ergebnisse bezeichnete Hundert als erfreulich. Es sei sorgsam mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger umgegangen worden.
Anders die Ergebnisse bei der Kontrolle der Polizei. Im Fokus standen im Berichtszeitraum die besonders eingriffsintensiven Maßnahmen, wie beispielsweise die längerfristige Observation, Videoüberwachung, die elektronische Aufenthaltsüberwachung oder die Telekommunikationsüberwachung. Hier habe sie teilweise gravierende Defizite festgestellt, so Hundert. So seien in Anträgen die Angaben zu Art und Umfang der geplanten Maßnahme unzureichend gewesen, Maßnahmen hätten die gesetzlich normierte Höchstdauer weit überschritten. Weiterhin wurden erhobene Daten, die für die polizeiliche Arbeit nicht mehr erforderlich waren, nicht in allen Fällen unverzüglich gelöscht, wie eigentlich vorgeschrieben.

Trend weist nach oben

Ein leichter Rückgang zeigte sich bei Beratungen. Mit 966 schriftlichen Anfragen registrierte die Behörde etwas weniger Vorgänge als in den ersten beiden Corona-Jahren. Datenpannen wurden im Berichtszeitraum geringfügig weniger gemeldet als 2021 – vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung eine erfreuliche Entwicklung, so Hundert. Grundsätzlich weise der Trend bei der Meldung von Datenschutzverletzungen jedoch seit Jahren nach oben, so die SDTB. (sib)

Der Tätigkeitsbericht Datenschutz Sachsen zum Download (; 2,1 MB) (Deep Link)
https://www.datenschutz.sachsen.de

Stichwörter: IT-Sicherheit, Datenschutz, Sachsen

Bildquelle: SDTB/Ronald Bonß

       


Quelle: www.kommune21.de