AKDB:
Nutzerkonto Bund wird interoperabel


[16.9.2021] Bis Ende 2021 werden alle Nutzerkonten für die Inanspruchnahme digitaler Verwaltungsdienste technisch so angepasst, dass Bürger mit dem einen Konto ihrer Wahl digitale Verwaltungsleistungen aller Verwaltungsportale bundesweit nutzen können. Die dafür notwendige Interoperabilität des Nutzerkonto Bund hat nun die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) umgesetzt.

Bund und Länder werden bis Ende 2021 alle Nutzerkonten technisch so anpassen, dass Bürgerinnen und Bürger mit einen Konto ihrer Wahl digitale Verwaltungsleistungen aller Verwaltungsportale bundesweit nutzen können. Das berichtet die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB). Derzeit sei das bereits mit den Nutzerkonten des Bundes sowie von Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Brandenburg möglich. Das Nutzerkonto Bund werde somit interoperabel.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) habe das Nutzerkonto Bund – eine Entwicklung der AKDB – im September 2019 bereit gestellt. Nahezu alle Bundesländer bieten mittlerweile Nutzerkonten an, mit denen Bürgerinnen und Bürger die Verwaltungsdienstleistungen ihres Bundeslandes oder ihrer Kommunen in Anspruch nehmen können. Sobald jedoch eine Leistung benötigt werde, die in einem anderen Bundesland oder vom Bund angeboten wird, sei bislang ein weiteres Nutzerkonto benötigt worden. Das liege daran, dass die Länder und der Bund ihre Nutzerkonten unterschiedlich schnell mit ihrer jeweils bevorzugten Informationstechnik bereitstellten. Um hierbei für Erleichterung zu sorgen, müssen die jeweiligen Konten miteinander kommunizieren und interagieren können. Dies werde mit der so genannten Interoperabilität ermöglicht, die jüngst für das Nutzerkonto Bund eingerichtet worden sei. Bis zum Jahresende werden alle Länderkonten nachziehen.
Martin Senft, Projektleiter für Weiterentwicklungen am Nutzerkonto Bund bei der AKDB, sagt hierzu: „Wir freuen uns, dass dank der produktiv gestellten Interoperabilität das Nutzerkonto Bund von nun an für sämtliche Einer-für-Alle/Viele-Leistungen als Einstiegstor zu den ebenfalls interoperablen Länder-Konten dienen kann. Auch in Hinblick auf die Umsetzungsdauer können wir stolz sein: Innerhalb von nur fünf Monaten Umsetzungszeit haben wir diesen Meilenstein erreicht. Nach dieser ersten Stufe der interoperablen Bürgerkonten folgt als nächstes die Interoperabilität der Postfächer, was den Service für Bürgerinnen und Bürger weiter optimiert.“ (th)

https://www.akdb.de

Stichwörter: IT-Infrastruktur, Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Nutzerkonto Bund, Interoperabilität



       


Quelle: www.kommune21.de