Sachsen-Anhalt:
Kabinett verabschiedet Portalverordnung


[3.2.2023] Bereits in seinem E-Government-Gesetz von 2019 hat das Land Sachsen-Anhalt festgelegt, dass Verwaltungsleistungen und notwendige Basisdienste über das Landesportal angeboten werden sollen. Nun hat das Kabinett eine Portalverordnung verabschiedet, die weitere Details regelt.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder dazu, ihre Verwaltungsleistungen elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und Letztere miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Entsprechend nimmt das Landesportal in Sachsen-Anhalt eine zentrale Rolle ein. Es dient als Vermittlungsstelle für die Kommunikation zwischen Bürgern und Unternehmen auf der einen und den Behörden und deren elektronischen Verwaltungsleistungen auf der anderen Seite.
Nun hat die Landesregierung die vom Ministerium für Inneres und Sport vorgelegte Portalverordnung beschlossen. Damit wird das OZG in Sachsen-Anhalt weiter umgesetzt. Dass Verwaltungsleistungen sowie notwendige Basisdienste über das Landesportal anzubieten sind, hatte Sachsen-Anhalt bereits im E-Government-Gesetz gesetzlich geregelt (wir berichteten). Mit der vom Kabinett verabschiedeten Portalverordnung werde jetzt konkreter festgelegt, wie genau das Landesportal für diese Zwecke zu nutzen ist, so die Staatskanzlei.
Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales soll künftig den technischen Betrieb des Landesportals einschließlich der Bereitstellung von Nutzerkonten und Basisdiensten wahrnehmen. Nutzungsbedingungen regeln unter anderem, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden dürfen, um elektronische Verwaltungsleistungen abzuwickeln; auch datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten werden konkretisiert. Zudem wird die Anbindung des Landesportals Sachsen-Anhalt an die Verwaltungsportale des Bundes und der Länder geregelt. Das vom OZG vorgegebene Ziel ist es, dass künftig alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen einen medienbruchfreien Zugang zu sämtlichen in Deutschland angebotenen elektronischen Verwaltungsleistungen erhalten. (sib)

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Quelle: www.kommune21.de