[18.8.2011] Nach Angaben der Firma secrypt kann der E-Postbrief sein Versprechen, so sicher und verbindlich wie der klassische Brief zu sein, alleine durch Einbindung der qualifizierten elektronischen Signatur erfüllen.
Der E-Postbrief kann einer Entscheidung des Landgerichts Bonn zufolge die Schriftform mit Unterschrift im Zweifelsfall nicht ersetzen. Das noch nicht rechtskräftige Urteil basiert auf einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen die Werbung der Deutschen Post. Darin hieß es, der E-Postbrief sei „so sicher und verbindlich wie der Brief“ und übertrage „die Vorteile des klassischen Briefes ins Internet“. Dieses Versprechen könne der E-Postbrief erfüllen, wenn die elektronische Post vor dem Versand mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen werde, teilte die Firma secrypt nun mit. Die rechtskonforme qualifizierte Signatur könne an vielen Stellen, die in der Papierwelt eine eigenhändige Unterschrift erfordern, als gleichgestelltes Mittel eingesetzt werden. Mit digiSeal office bietet das Unternehmen eine Software zur Erzeugung von QES an.
(bs)
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