[2.9.2011] Die einheitliche Behördenrufnummer ist jetzt in weiteren Kommunen erreichbar. Zudem stehen neue Informationen der Bundesverwaltung zur Verfügung. Ein Handbuch soll kleineren Gemeinden und Kreisen die Teilnahme an der 115 erleichtern.
Das Angebot der einheitlichen Behördenrufnummer ist um zahlreiche Informationen der Bundesverwaltung ergänzt worden: Seit gestern (1. September 2011) beteiligen sich das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium der Justiz, die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien und zahlreiche weitere Bundesbehörden an der 115. Dadurch können sich Bürger in den teilnehmenden Kommunen unter der 115 jetzt auch über die Praxisgebühr, Beschwerdemöglichkeiten bei medizinischen Behandlungsfehlern, BAföG, Bildungskredite oder die Anforderungen für Beglaubigungen informieren. Der Kreis der kommunalen Teilnehmer wurde um die Gemeinden Gelnhausen und Linsengericht erweitert, welche die 115 über das Service-Center der Stadt Frankfurt am Main freischalten. Im August hatten sich die Gemeinden Kalletal und die Verbandsgemeinde Trier-Land an bestehende Call Center im Kreis Lippe und in Trier angeschlossen. Bundes-CIO Cornelia Rogall-Grothe erklärte hierzu: „Dies zeigt, dass die einheitliche Behördenrufnummer nicht nur für Großstädte, sondern auch für kleinere Gemeinden und Landkreise attraktiv ist.“ Um diesen die Teilnahme an der 115 zu erleichtern, hat die Geschäfts- und Koordinierungsstelle D115 im Bundesinnenministerium ein Handbuch veröffentlicht. Dieses enthält nach Ministeriumsangaben gemeinsam mit deren Vertretern entwickelte Lösungsansätze für die Einführung der 115 im eher ländlich geprägten Raum. Insbesondere die Umsetzung von virtuellen Service-Centern werde in dem Handbuch „D115 in Landkreisen, kreisangehörigen Städten und Gemeinden“ erstmalig ausführlich dargestellt.
(rt)
http://www.d115.deDas Handbuch zum Download (PDF, 998 KB) (Deep Link)
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