[14.5.2012] Auf der RISER-Konferenz für Themen rund ums Meldewesen wurde über das geplante Bundesmeldegesetz diskutiert. Kritik kam von Datenschützern sowie Vertretern von Unternehmen und Behörden. Die Bundes-CIO warb für die Gesetzesinitiative.
Über den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (
wir berichteten) wurde auf der 6. RISER Konferenz (10. bis 11. Mai 2012, Berlin) diskutiert, dem Fachforum für Themen rund um das Meldewesen des Unternehmens RISER ID Services. Wie heise online berichtet, hat Michaela Schultze, Referentin beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz, die geplante Stärkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung begrüßt. Die Anforderungen an Abfragen von Meldedaten sollten aber weiter erhöht werden. Erleichtert zeigte sich die Datenschützerin laut heise online, dass es kein zentrales Bundesmelderegister geben soll. Stephan Hauber, Geschäftsführer von HSH, Anbieter der Meldewesen-Software MESO, monierte eine sinkende Effizienz. Durch verschiedene neue Regelungen werde der Aufwand enorm erhöht und die Trefferquote verringert. Einige Formulierungen seien zudem unscharf und schwer bis gar nicht in Software abzubilden. Es werde auch kein einheitlicher Standard für die Datenübermittlung geschaffen. Wie heise online weiter berichtet, bezeichnete Burghard Rech, Melderechtsreferent im sächsischen Innenministerium, das Vorhaben als Chance, wies aber auch darauf hin, dass im Verwaltungsalltag Mehrkosten entstünden etwa aufgrund erhöhter Datenschutzanforderungen sowie der Anpassung der IT-Systeme. Insgesamt gehe er von einem Investitionsbedarf von über zwei Millionen Euro für Sachsen aus. Nur über Gebühren sei die vorgesehene Rund-um-die-Uhr-Auskunft für Sicherheitsbehörden zu finanzieren. Für die Berliner Senatsinnenverwaltung kritisierte laut der Meldung auf heise online Staatssekretär Bernd Kröme die vorgesehene 55-jährige Speicherpflicht der Meldedaten. Bundes-CIO Cornelia Rogall-Grothe warb für die Gesetzesinitiative: Für Bürger würden elektronische Kontakte mit den Meldeämtern einfacher. Bisher sei dafür eine qualifizierte elektronische Signatur nötig. Künftig reiche die eID-Funktion des neuen Personalausweises oder Zertifizierungsverfahren über De-Mail aus. Die Bundesregierung habe den Ländern zudem bereits zugesichert, die Umsetzungsfrist von 18 auf 24 Monate zu erhöhen. Der Bundestag wolle den Entwurf in den kommenden Wochen in seinen Ausschüssen beraten.
(rt)
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