[12.7.2012] Generische Seitennamen für Orte sind bei Facebook künftig unzulässig. Städte und Gemeinden müssen entsprechende Anpassungen bis zum 1. September vornehmen und dem sozialen Netzwerk melden.
Facebook hat gegenüber dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) darauf hingewiesen, dass gemäß ihrer Richtlinien generische Seitennamen für Orte unzulässig sind. Wie der kommunale Spitzenverband mitteilt, müssen entsprechende Ortsnamen geändert werden. Mit Rücksicht auf die bevorstehende Sommerpause sei die endgültige Frist für die Umbenennung aller fraglichen Seiten bis zum 1. September 2012 verlängert worden. Hintergrund der Änderungen ist laut DStGB unter anderem, dass sich generische Orte nur unzureichend als Seitennamen eignen, da dem Nutzer nicht unmittelbar klar wird, wer sich als Administrator hinter den Seiten verbirgt. Nach Angaben des DStGB bleibt die bestehende URL der Seiten weiterhin zulässig, es gehe allein um die Namen der Seiten, wie sie die Nutzer zu sehen bekommen. Die Wahl des Namens soll deutlich machen, ob es sich um ein Stadtinformationsportal, einen Stadtrat oder eine Stadtverwaltung handelt. Die jeweiligen Administratoren seien angehalten, einen passenden Seitennamen zu wählen und diesen Facebook via E-Mail mitzuteilen. Die Umstellung der Namen nehme Facebook vor.
(rt)
Ausführliche Informationen des DStGB (Deep Link)
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Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
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