Saarland:
EA-Gesetz wird verlängert


[9.10.2012] Das Saarland will das Gesetz für den Einheitlichen Ansprechpartner bis 2020 verlängern. Ursprünglich sollte das EA-Gesetz Saarland Ende dieses Jahres auslaufen.

Das Saarland will Unternehmen durch den Einheitlichen Ansprechpartner (EA-Saar) auch in Zukunft von bürokratischem Aufwand entlasten. Das EA-Gesetz Saarland, das ursprünglich Ende des Jahres 2012 auslaufen sollte, soll daher auf Initiative von Wirtschaftsminister Heiko Maas bis Ende 2020 verlängert werden. Wie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes weiter mitteilt, wird die hierfür notwendige Gesetzesänderung derzeit in den Landtag eingebracht. Mit der Verabschiedung sei gewährleistet, dass bei Genehmigungen, behördlichen Bescheinigungen sowie Anmeldungen weiterhin nicht verschiedene Stellen, sondern nur ein Ansprechpartner zur Verfügung steht. Darüber hinaus erfahre hierdurch die EU-Dienstleistungsrichtlinie, welche die Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) vorschreibt, im Saarland auch weiterhin eine vollumfängliche Umsetzung. Der saarländische EAP ist bei der Industrie- und Handels- sowie bei der Handwerkskammer angesiedelt. (bs)

Saarländisches Wirtschaftsministerium (Deep Link)
Einheitlicher Ansprechpartner Saarland (Deep Link)

Stichwörter: Politik, Saarland, EU-Dienstleistungsrichtlinie, Einheitlicher Ansprechpartner (EAP)



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