Neuer Personalausweis:
Verwaltung als Motor


[25.2.2013] Bundes-CIO Cornelia Rogall-Grothe erklärt im Interview mit Kommune21, wie sich die Akzeptanz für die eID-Funktion des neuen Personalausweises steigern lässt und welche Rolle hierbei das E-Government-Gesetz des Bundes spielt.

Bundes-CIO Cornelia Rogall-Grothe Frau Staatssekretärin, seit gut zwei Jahren wird der neue Personalausweis (nPA) ausgegeben. Was sind Gründe, dass dem Scheckkartendokument der Durchbruch bislang noch nicht gelungen ist?

Mehr als 18 Millionen Menschen in Deutschland besitzen inzwischen den neuen Personalausweis, davon haben über fünf Millionen die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet. Das ist doch bereits eine beachtliche Zahl. Im Übrigen bin ich davon überzeugt, dass sich der Einsatz der eID-Funktion bundesweit etablieren wird. Ein Motor dieser Entwicklung ist die Verwaltung, bei der stetig neue Anwendungen hinzukommen – manchmal nahezu flächendeckend in einem ganzen Bundesland, wie zuletzt in Rheinland-Pfalz. In Bayern und Baden-Württemberg setzen immer mehr Kommunen auf Serviceportale mit integrierter eID-Funktion, für die sie kein eigenes Berechtigungszertifikat und keinen eigenen eID-Server benötigen und somit ihren Integrationsaufwand ganz erheblich reduzieren. Andere Länder werden diesen Beispielen folgen.

Es wird immer wieder kritisiert, dass zu wenig Anwendungen für den neuen Personalausweis vorhanden sind. Woran liegt das und wie kann hier gegengesteuert werden?

Das Interesse am Einsatz der eID-Funktion ist groß, wie wir erst kürzlich wieder bei der E-Government-Initiative für De-Mail und den neuen Personalausweis gesehen haben. Allerdings ist die Technologie neu und es fehlte zunächst das Erfahrungswissen hinsichtlich der Integration. Out-of-the-box-Lösungen gab es nicht. Mit der E-Government-Initiative setzen wir genau hier an: Bis Ende März 2013 erhalten 26 Behörden von Bund, Ländern und Kommunen Beratungsunterstützung für die Umsetzung von 15 De-Mail- und 20 Anwendungen mit der Online-Ausweisfunktion des nPA. Die ersten Ergebnisse werden wir auf der CeBIT vorstellen.

„Um die Zugangshürden zu senken, arbeiten wir derzeit an neuen Lösungen, etwa in Verbindung mit Smartphones.“


Der Online-Ausweisfunktion fehlt es bislang noch an Akzeptanz aufseiten der Bürger. Was sind mögliche Gründe und wie lassen sich die Nutzerzahlen erhöhen?

Der Online-Ausweis ist nicht nur für die Anbieter von Diensten, sondern auch für die Nutzer neu. Das Konzept der eID-Funktion erfordert eine bewusste Auseinandersetzung mit dem Thema und die Schaffung der entsprechenden technischen Voraussetzungen. Die Bürger müssen einen Kartenleser erwerben und die kostenfreie Software herunterladen und installieren, um ihren Online-Ausweis einsetzen zu können. Um diese Zugangshürde zu senken, arbeiten wir derzeit an neuen Lösungen, etwa in Verbindung mit Smartphones und Tablet-PCs. Ein weiterer Grund für die Zurückhaltung sind die vielerorts noch fehlenden Anwendungsmöglichkeiten. In Städten mit einem breiten Angebot an Verwaltungsleistungen liegt die eID-Einschaltquote über dem Bundesdurchschnitt. Das gilt zum Beispiel für Ingolstadt. Der Kommune wurde im November 2012 der Bayrische E-Government-Löwe für ihr Bürgerservice-Portal mit integrierter eID-Funktion verliehen. Die Einschaltquote liegt bei 66,5 Prozent. Die Quote erhöht sich also, je mehr attraktive Anwendungen es gibt. Hier bin ich aufgrund der geschilderten positiven Entwicklung zuversichtlich.

Wenn Sie einen Blick in die Zukunft werfen, welche künftigen Einsatzmöglichkeiten sehen Sie für das elektronische Ausweisdokument?

Wenn Sie bedenken, dass wir uns heute noch bei vielen Verwaltungsangelegenheiten, aber auch bei vielen anderen Dingen des täglichen Lebens, etwa beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages, persönlich vor Ort ausweisen müssen, ist das Potenzial eines elektronischen Ausweisdokumentes enorm. Vieles werden wir künftig von zu Hause aus erledigen können.

Welche Bedeutung kommt dem E-Government-Gesetz des Bundes für den Einsatz der eID-Funktion zu?

Die eID-Funktion ist ein zentrales Instrument für transaktionales E-Government. Im Moment besteht eines der Haupthindernisse für die vollständig elektronische Abwicklung von Verfahren im Schriftformerfordernis beziehungsweise im Fehlen eines in der Fläche verbreiteten, einfach, sicher und kostengünstig handhabbaren elektronischen Ersatzes für die eigenhändige Unterschrift. Allein im Verwaltungsrecht gibt es eine vierstellige Zahl von Vorschriften, welche die Schriftform und damit die Unterschrift per Hand erfordern. Das E-Government-Gesetz wird mit De-Mail und dem neuen Personalausweis in Ergänzung zur qualifizierten elektronischen Signatur zwei weitere Technologien als Alternativen zur Unterschrift etablieren, die alle Voraussetzungen für eine breite Akzeptanz erfüllen. Nachhaltig erfolgreich können wir allerdings nur dann sein, wenn die Länder und Kommunen dafür sorgen, dass Bürger und Unternehmen diese Wege zu einem einfachen elektronischen Zugang zur Verwaltung auch gehen können und flächendeckend die Nutzung von De-Mail und eID-Funktion anbieten.

Interview: Alexandra Reiter

Dieses Interview ist in der Februar-Ausgabe von Kommune21 im Schwerpunkt Neuer Personalausweis erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren. (Deep Link)

Stichwörter: Digitale Identität, Cornelia Rogall-Grothe, eID-Funktion, Bundesinnenministerium (BMI), Ingolstadt, De-Mail

Bildquelle: BMI/Rickel

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