[8.3.2013] Bayerischen Unternehmern und Gründern steht seit Kurzem das Dienstleistungsportal offen, welches als Teil der Umsetzung der EU-DLR die Einheitlichen Ansprechpartner im Freistaat unterstützt.
Das Dienstleistungsportal Bayern, das Teil der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) ist, steht seit Kurzem auch bayerischen Unternehmern und Gründern offen. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums des Landes können Genehmigungen aus dem Dienstleistungsbereich darüber vollelektronisch online beantragt werden. Formulare, Handelsregisterauszüge und sonstige Nachweise würden dann direkt an die zuständige Antragstelle übermittelt. Wie das Wirtschaftsministerium weiter mitteilt, stehen in Bayern derzeit 23 Kammern und elf Kommunen als Einheitliche Ansprechpartner (EAP) gemäß EU-DLR für Dienstleister zur Verfügung. Das bayerische EA-Gesetz eröffnet jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt die Möglichkeit, den Service für regionale und überregionale Dienstleister anzubieten. Das EAP-Portal unterstütze dies und biete eine umfangreiche Informationsquelle mit über 40.000 Stichworten zu Genehmigungs- und Anzeigeerfordernissen für 944 Dienstleistungen.
(rt)
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