[28.3.2013] In seinem Jahresbericht 2012 befasst sich der Berliner Datenschutzbeauftragte unter anderem mit Informationsfreiheits- und E-Government-Gesetz, De-Mail, Open-Data und Social Media.
Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alexander Dix, hat seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2012 vorgestellt. Das 211 Seiten umfassende Dokument behandelt auch IT-Projekte der Berliner Verwaltung wie eGovernment@School, die Anliegen-/Beschwerdedatenbank und die zentrale Server-Infrastruktur. Darüber hinaus geht es um den Entwurf des Berliner E-Government-Gesetzes, welcher aufgrund der Verzögerung und der Auswirkungen des entsprechenden Bundesgesetzes noch nicht in einer neuen Fassung vorliege. „Die Landesregierung sollte aber den Mut haben, ein eigenes Gesetz ins Parlament einzubringen, wenn das Vermittlungsverfahren auf Bundesebene vor der Bundestagswahl nicht mehr abgeschlossen wird“, heißt es in dem Tätigkeitsbericht. Auch mit De-Mail setzt sich der Datenschützer auseinander und konstatiert: „Grundsätzlich muss an der Forderung nach einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für personenbezogene Daten mit besonderem Schutzbedarf festgehalten werden.“ Den Themen E-Akte und Open Data widmet sich das Papier ebenso wie dem neuen Bundesmeldegesetz und sozialen Netzwerken. So war der Landesdatenschutzbeauftragte an der Erstellung eines Leitfadens für die Nutzung sozialer Netzwerke in der Berliner Verwaltung beteiligt. Die Organisation des Datenschutzes in den Bezirken sei zum Teil mangelhaft, heißt es in der Pressemitteilung zu dem Tätigkeitsbericht. Auch müsse die Informationsfreiheit weiterentwickelt werden. Dieses Ziel verfolge die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem Entwurf eines Berliner Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetzes, welches orientiert am Hamburger Vorbild den Informationszugang für die Bürger nicht erst auf Antrag, sondern proaktiv von Amts wegen erlaube.
(rt)
Zum Tätigkeitsbericht 2012 (Deep Link)
http://www.datenschutz-berlin.de
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