[2.5.2013] Die baden-württembergische Landesregierung hat eine Studie zu den Einheitlichen Ansprechpartnern gemäß EU-Dienstleistungsrichtlinie in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Sie werden eher selten in Anspruch genommen. Ein Grund: der geringe Bekanntheitsgrad.
Die Einheitlichen Ansprechpartner gemäß EU-Dienstleistungsrichtlinie finden in Baden-Württemberg nur wenig Resonanz. Eine von der Landesregierung beauftragte Evaluierungsstudie hat nach Aussage von Karl Rombach, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Europa und Internationales, gezeigt, dass das baden-württembergische Kooperationsmodell mit seiner Orts- und Sachnähe von den Trägern bei Kammern sowie Stadt- und Landkreisen als zielführend erachtet wird und beibehalten werden sollte. „Insgesamt ist die Inanspruchnahme der Kontaktstellen in Baden-Württemberg quantitativ aber eher als gering einzuschätzen und hinter den Erwartungen zurückgeblieben“, so Rombach. Wie der Landtag von Baden-Württemberg mitteilt, hat der Evaluation zufolge 2011 jede Kontaktstelle durchschnittlich 54 Informationsauskünfte erteilt beziehungsweise 19 Verfahren abgewickelt. Das seien landesweit im ganzen Jahr 3.672 Auskünfte und 1.292 Verfahrensabwicklungen. Die Kammern leisteten dabei 60 Prozent der Informationsauskünfte und 80 Prozent aller Verfahrensabwicklungen. Als Gründe für die verhaltene Nachfrage nannte Karl Rombach unter anderem den geringen Bekanntheitsgrad der Einheitlichen Ansprechpartner, eine Überschätzung des Nachfragepotenzials ausländischer Dienstleistungserbringer, die Nutzung anderer etablierter Ansprechpartner sowie die Bevorzugung des direkten Kontakts zur zuständigen Fachbehörde. Eine bessere Vermarktung der Kontaktstellen, wie sie auch im Gutachten empfohlen werde, sei deshalb wünschenswert.
(ba)
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