[2.5.2013] Bauvorlagen müssen in Berlin ab sofort elektronisch eingehen. Mit der Änderung der Bauverfahrensverordnung wurde die Einreichung von Dokumenten in elektronischer Form erstmals verpflichtend geregelt.
In Berlin müssen Bauvorlagen jetzt elektronisch bei den Behörden eingehen. Mit der am 20. April 2013 in Kraft getretenen Änderung der Bauverfahrensverordnung (BauVerfVO) wurde die Einreichung von Dokumenten in elektronischer Form erstmals verpflichtend geregelt. Bauvorlagen sind demnach als PDF-Datei zu übermitteln. Die elektronische Version gilt als Original. Wie im Newsletter des Innensenats zu lesen ist, wurden zudem die Bauaufsichtsbehörden mit einer Übergangszeit von zwölf Monaten zur Nutzung des Fachverfahrens „Elektronisches Bau- und Genehmigungsverfahren (eBG)“ verpflichtet.
(ba)
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