IT-Beschaffung:
Neue Einkaufsbedingungen


[10.7.2013] Für die öffentliche Hand gelten künftig neue Einkaufsbedingungen für die Erstellung und Anpassung von Software. Auf der Website der Bundes-CIO wurde hierzu ein entsprechender EVB-IT-Mustervertrag veröffentlicht.

Auf neue IT-Einkaufsbedingungen haben sich Vertreter der öffentlichen Hand und des Hightech-Verbands BITKOM verständigt. Die „Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT)“ wurden hierzu um den Mustervertrag EVB-IT Erstellung ergänzt. Dieser betrifft nach Angaben des Bundesministeriums des Innern (BMI) speziell die Erstellung von Individual- sowie die Anpassung von Standard-Software. Dieses Beschaffungsszenario ließ sich bislang mit dem Mustervertrag EVB-IT System abbilden. Das Vertragswerk ist jedoch sehr umfangreich, da es für die Beschaffung von komplexen IT-Systemen konzipiert wurde. Demgegenüber fallen die neuen EVB-IT Erstellung laut BMI deutlich kürzer aus, konzentrieren sich auf Software-Erstellung und Anpassungsleistungen und sind dadurch für Beschaffer und IT-Wirtschaft besser handhabbar. EVB-IT Vertragsmuster sind bei Beschaffungen durch die Bundesbehörden verbindlich anzuwenden, zudem werden sie von einem überwiegenden Teil der Länder und Kommunen genutzt. (bs)

http://www.cio.bund.de
Zum Mustervertrag EVB-IT Erstellung (Deep Link)

Stichwörter: E-Procurement, Beschaffung, EVB-IT, Bundesinnenministerium (BMI), BITKOM



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