Bayern:
Erfolgreiche ePR-Umstellung


[26.7.2013] Die Einführung der elektronischen Personenstandsregister (ePR) in Bayern wurde jetzt beendet. Der erfolgreiche Projektabschluss wurde in Ismaning gefeiert.

Treffen in Ismaning anlässlich der Einführung der elektronischen Personenstandsregister. Ab 2014 sind Standesämter gesetzlich dazu verpflichtet, alle Beurkundungen in den elektronischen Personenstandsregistern (ePR) durchzuführen. Für den Aufbau und Betrieb dieser ePR beauftragte der Freistaat Bayern die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) (wir berichteten). Nun konnte mit der Umstellung aller 1.238 bayerischen Standesämter dieses umfangreiche Projekt bereits deutlich vor dem gesetzlich vorgegebenen Termin abgeschlossen werden. Innerhalb eines Jahres wurden alle bayerischen Standesämter angebunden und über 3.200 Standesbeamte geschult. Inzwischen sind nach Angaben des IT-Dienstleisters AKDB bereits über 600.000 Beurkundungen und Folgebeurkundungen in den Registern abgelegt. Aufgrund des erfolgreichen Projektabschlusses fand jetzt im Rathaus von Ismaning ein Festakt statt. Dabei würdigte Ministerialdirektor Günter Schuster, Amtschef des Bayerischen Innenministeriums, die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten sowie die enge Abstimmung mit Vertretern des Bayerischen Innenministeriums, der kommunalen Spitzenverbände, der Standesämter und der AKDB-Projektleitung. Ismanings Bürgermeister Michael Sedlmair bezeichnete das Projekt als „deutschlandweit einzigartig und vorbildhaft auch für andere Bundesländer.“ (cs)

http://www.akdb.de

Stichwörter: Fachverfahren, Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Bayern, Personenstandswesen, elektronisches Personenstandsregister (ePR)

Bildquelle: AKDB

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