[8.8.2013] Die Erhebung der Spielautomatensteuer erfolgt in Dresden künftig mit einer Software-Lösung der Firma GES Systemhaus.
Die Landeshauptstadt Dresden hat sich entschieden, bei der Erhebung der Spielautomatensteuer durch das Steuer- und Stadtkassenamt künftig das Verfahrens GES Kommunale Anwendungen „Übrige wiederkehrende Einnahmen“ einzusetzen. Wie der Anbieter GES Systemhaus weiter mitteilt, werden die Meldungen der Spielautomatensteuer funktional durch ein Modul der GES ActiveForms unterstützt.
(cs)
http://www.dresden.dehttp://www.ges-systemhaus.de
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