[12.12.2013] Behörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern sollen laut einem jetzt verabschiedeten Gesetzentwurf ihre Akten ab 2020 grundsätzlich digital führen. Auch den Kommunen des Landes wird die Umstellung auf die E-Akte empfohlen.
In Mecklenburg-Vorpommern soll die Öffentlichkeit bei der Planung und Durchführung von Großprojekten in Zukunft rechtzeitig und umfassend beteiligt werden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf des Ministeriums für Inneres und Sport zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes hat das Kabinett am Dienstag (10. Dezember 2013) zugestimmt. Durch die Einführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung sollen nach Angaben des mecklenburg-vorpommerischen Innenministeriums die Planungsabläufe von Vorhaben verbessert, Transparenz geschaffen und die Akzeptanz von Genehmigungs- und Planfeststellungsentscheidungen gefördert werden. Neben planungsrechtlichen Vorschriften werden in dem Gesetzentwurf auch Möglichkeiten des Versands und Empfangs per De-Mail eröffnet sowie die elektronische Zustellung für die Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen. Erklärungen können somit künftig auch über elektronische Formulare in Verbindung mit einer sicheren elektronischen Identifizierung, etwa durch die eID-Funktion des neuen Personalausweises, medienbruchfrei an Behörden übermittelt werden. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass Behörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern ihre Akten grundsätzlich elektronisch führen sollen. Empfohlen wird dies auch für kommunale Behörden. Für die Umstellung ist eine Übergangszeit bis zum 1. Januar 2020 vorgesehen. „Zukünftig werden wir uns noch umfassend mit weiteren Regelungsnotwendigkeiten im E-Government beschäftigen“, kündigt Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier an. „Es ist daher durchaus möglich, dass wir ein E-Government-Gesetz des Landes brauchen, um einen einheitlichen technischen und organisatorischen Standard gewährleisten zu können.“
(bs)
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