[31.3.2014] Ab sofort gelten für die öffentliche Hand neue Bedingungen bei der Beschaffung von IT-Serviceleistungen. Festgehalten werden sie im neuen Mustervertrag EVB-IT Service.
Vertreter der öffentlichen Hand und des Hightech-Verbands BITKOM haben sich auf neue Einkaufsbedingungen bei der Beschaffung von IT-Serviceleistungen verständigt. Für die öffentliche Auftragsvergabe steht künftig der neue Mustervertrag EVB-IT Service zur Verfügung. „Die öffentliche Hand und die IT-Wirtschaft haben ein starkes gemeinsames Interesse daran, dass die Beauftragung und Abwicklung von IT-Serviceleistungen gut funktionieren“, erklärten dazu Bundes-CIO Cornelia Rogall-Grothe und der Präsident des BITKOM, Professor Dieter Kempf. „Dafür steht jetzt ein neuer und umfassender Mustervertrag zur Verfügung. Auftraggeber und Auftragnehmer können wie gewohnt darauf vertrauen, dass es sich um ausgewogene und praxistaugliche Regelungen handelt.“ Wie die Bundes-CIO weiter mitteilt, enthält der neue Mustervertrag Regelungen zu IT-Serviceleistungen wie beispielsweise Lizenz-Management, Verlagerung und Modifikation von Systemkomponenten oder Datensicherungsservices. Die neuen EVB-IT Service lösen zugleich die alten BVB-Pflege ab. EVB-IT Vertragsmuster sind bei Beschaffungen durch die Bundesbehörden verbindlich anzuwenden. Auch Länder und Kommunen wenden sie überwiegend an.
(bs)
http://www.cio.bund.deZu den aktuellen EVB-IT (Deep Link)
Stichwörter:
Politik,
Beschaffung,
EVB-IT,
Bund,
BITKOM,
Cornelia Rogall-Grothe,
Dieter Kempf