[18.7.2014] Das geplante Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) des Bundes ist laut Vitako ein wichtiger Schritt hin zur modernen Verwaltung. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf unterbreitet die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister allerdings noch Verbesserungsvorschläge.
Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eingereicht. Das IWG soll bis Sommer 2015 die PSI-Richtlinie der EU in nationales Recht umsetzen. Vitako begrüßt grundsätzlich das Ziel, den zunehmenden Open-Data-Bestrebungen einen zeitgemäßen rechtlichen Rahmen zu geben und so die Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen. Die weitergehende Öffnung staatlicher Datenbestände sei ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen, offenen Verwaltung, heißt es in einer Pressemitteilung von Vitako. Um vor allem auf kommunaler Ebene zusätzliche Bürokratie zu vermeiden, sollten jedoch keine über das europäische Recht hinausgehenden Verpflichtungen normiert werden. Wo Umsetzungsspielraum besteht, sollte dieser nach Ansicht von Vitako für möglichst einfach handhabbare Verfahrensabläufe genutzt werden. Angeregt wird zudem, künftig von Daten- anstelle von Informationsweiterverwendung zu sprechen. Dies stelle einen direkteren Bezug zu Open Data her. Auch solle das IWG nicht dahingehend mit dem E-Government-Gesetz in Konflikt geraten, dass bei der Veröffentlichung von Daten freigestellt wird, ob sie in maschinenlesbaren Formaten vorliegen.
(bs)
http://www.vitako.deDie Stellungnahme von Vitako im Wortlaut (Deep Link)
Weitere Informationen zum IWG (Deep Link)
Der Gesetzentwurf zum Download (Deep Link)
Stichwörter:
Politik,
Bund,
Open Data,
Vitako