[21.8.2014] Der Freistaat Sachsen und die Kommunen wollen ihre Zusammenarbeit beim E-Government auch in den kommenden Jahren fortführen. Das soll es den Kommunen erleichtern, die Anforderungen des Sächsischen E-Government-Gesetzes zu erfüllen.
Die Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Umsetzung und Weiterentwicklung der elektronischen Verwaltung haben jetzt der Freistaat Sachsen und die kommunalen Spitzenverbände besiegelt. Die neue „Vereinbarung zur Mitnutzung der E-Government-Basiskomponenten des Freistaats Sachsen durch die sächsischen Kommunalverwaltungen“ gilt bis Ende 2018. Sie fixiert nach Angaben des sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa organisatorische, finanzielle und technische Rahmenbedingungen für die gemeinsame Nutzung von elektronischen Dienstleistungen. Hierfür stellt der Freistaat zentral so genannte Basiskomponenten, wie zum Beispiel Amt24 oder einen Formularservice, bereit. Kommunen würden somit wesentlich dabei unterstützt, Anforderungen des Sächsischen E-Government-Gesetzes (SächsEGovG) zu erfüllen, das am 9. August 2014 in Kraft getreten ist und den rechtlichen Rahmen für den Einsatz elektronischer Verfahren in der sächsischen Verwaltung erweitert. „Mit der gemeinsamen Vereinbarung zwischen Freistaat und kommunaler Ebene zeigen wir einmal mehr, dass E-Government nur im Miteinander gelingen kann“, erklärt Sachsens Justizminister Jürgen Martens. „Mit dem Handlungsleitfaden zur Umsetzung unseres E-Government-Gesetzes unterstützen wir die Kommunen außerdem dabei, die anspruchsvollen Ziele des Gesetzes zu erreichen.“ Der Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetags, Bautzens Oberbürgermeister Christian Schramm, sagt: „Der Abschluss der Vereinbarung hat unter den Städten und Gemeinden breite Zustimmung gefunden. Das ist keine Selbstverständlichkeit, da es die kommunale Selbstverwaltung ermöglicht, individuelle Lösungen zu finden. Aber wo die richtigen Werkzeuge da sind, will niemand das Rad neu erfinden. Mit den Basiskomponenten haben die Kommunen das richtige Werkzeug, davon sind wir überzeugt.“ „Den sächsischen Landkreisen war es wichtig, dass die neue Nutzungsvereinbarung nicht nur eine Fortschreibung der bisherigen ist, sondern eine Weiterentwicklung darstellt, mit neuen Komponenten, die auf nationale wie europäische Entwicklungen ausgerichtet sind“, ergänzt Tassilo Lenk, Landrat des Vogtlandkreises und Präsident des Sächsischen Landkreistags.
(bs)
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