[2.2.2015] Gründer und Unternehmen sollen möglichst alle notwendigen Vorgänge mit der Verwaltung vollständig elektronisch über eine Stelle abwickeln können. Entsprechend sollen die Einheitlichen Ansprechpartner der zweiten Generation (EAP 2.0) ausgerichtet sein.
Um sowohl sichtbare als auch spürbare Effekte beim Bürokratieabbau zu erzielen, hat die Bundesregierung auf Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel am 11. Dezember 2014 umfassende Eckpunkte zum Bürokratieabbau beschlossen. Die wesentlichste Neuerung ist die Einführung der One-in-one-out-Regel. Demnach sollen in gleichem Maße Belastungen abgebaut werden, wie sie durch neue Regelungsvorhaben entstehen. In den Eckpunkten stecken viele weitere Vorschläge zur Entlastung der Wirtschaft. Dazu zählt die Weiterentwicklung des so genannten Einheitlichen Ansprechpartners. Einheitliche Anlaufstellen zur Verwaltung und die digitale Behördenkommunikation bieten großes Potenzial, um den Erfüllungsaufwand sowohl für die Wirtschaft als auch die Verwaltung zu reduzieren. Allein bei einer Gründung ließe sich der Aufwand um 28 Prozent senken, wenn alle notwendigen Verfahren über eine einheitliche Anlaufstelle abgewickelt werden könnten. Das ergab eine aktuelle Untersuchung im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums.
Einer für alle
Mit dem Arbeitsprogramm „Bessere Rechtsetzung 2014“, dem Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“ und dem jüngsten Eckpunktebeschluss zum Bürokratieabbau hat die Bundesregierung hierzu eine Reihe konkreter Maßnahmen auf den Weg gebracht. So soll zum Beispiel die Zahl der Schriftformerfordernisse im Verwaltungsrecht deutlich reduziert werden.
Die in Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie aufgebauten Einheitlichen Ansprechpartner sollen zu One-Stop-Shops für Gründer und Unternehmen weiterentwickelt werden. Dieses Leitbild steht im Einklang mit politischen Zielen auf europäischer Ebene. Dort hatte sich im Juni 2013 die hochrangige Gruppe des Rates für Wettbewerbsfähigkeit in einer Selbstverpflichtung der Mitgliedstaaten, der so genannten EA-Charta, vorgenommen, Einheitliche Ansprechpartner der zweiten Generation aufzubauen. Diese sollen sämtliche behördliche Verfahren im Lebenszyklus eines Unternehmens behandeln, virtuell erreichbar, möglichst mehrsprachig und vor allem nutzerfreundlich sein. Mit der novellierten Berufsanerkennungs-Richtlinie müssen die Einheitlichen Ansprechpartner ab dem Jahr 2016 weitere Aufgaben erfüllen. Daher haben das Bundeswirtschaftsministerium und die Wirtschaftsminister der Bundesländer im Juni 2014 beschlossen, eine Strategie für die künftige Ausrichtung der Einheitlichen Ansprechpartner zu entwickeln und das Projekt Einheitliche Ansprechpartner 2.0 (EA 2.0) gestartet. Ziel ist es, dass Gründer und vor allem mittelständische Unternehmen möglichst alle notwendigen Vorgänge mit der Verwaltung vollständig elektronisch über eine Stelle abwickeln können – von der Antragstellung über die Anzeigepflichten bis hin zum Empfang von Bescheiden.
Besser vernetzt
Für einen unternehmensfreundlichen Zugang müssen Einheitliche Ansprechpartner, E-Government-Strukturen sowie bestehende Unterstützungs- und Beratungsangebote der kommunalen, der Landes- und Bundesbehörden sowie Kammern und andere Institutionen besser vernetzt werden. Das Projekt wurde deshalb auch als Koordinierungsprojekt in das Arbeitsprogramm 2015 des IT-Planungsrates aufgenommen. Damit ist gewährleistet, dass alle Verwaltungsebenen an der Entwicklung beteiligt, Doppelarbeiten vermieden und in anderen Projekten entwickelte Basisdienste genutzt werden. In einem ersten Schritt wurde in mehreren Workshops ein Ideal-Szenario für den Einheitlichen Ansprechpartner der zweiten Generation entwickelt. Daraus wurden die Eckpunkte der künftigen strategischen Ausrichtung abgeleitet. Danach soll der EA 2.0 konsequent auf die Bedürfnisse der Unternehmen ausgerichtet sein. Der EA 2.0 soll in besonderem Maße ein elektronisches Angebot der Verwaltung für die Wirtschaft sein. Viele Bundesländer und Kommunen betreiben bereits Verwaltungs- und Serviceportale, über die gebündelt Informationen zu Verwaltungsverfahren für Bürger und Unternehmen sowie Möglichkeiten zur elektronischen Abwicklung dieser Verfahren angeboten werden. Diese Angebote werden kontinuierlich ausgebaut und weiterentwickelt. Die EA-Portale sind zum Teil bereits heute mit den Verwaltungs- und Serviceportalen verknüpft, entsprechend zugeschnitten auf die Anforderungen der Dienstleistungsrichtlinie. Durch eine noch bessere Verzahnung könnten sie sich gegenseitig ergänzen und einen zielgruppenspezifischen, branchenübergreifenden Zugang zu allen relevanten Verfahren in einer spezifischen Unternehmenslage eröffnen. Gerade in der Gründungsphase stehen Unternehmer vor vielen Fragen, die nicht über elektronische Portale allein beantwortet werden können. Deutschland verfügt hier über eine gut ausgebaute und in der Wirtschaft bekannte Infrastruktur, etwa die kommunale Wirtschaftsfördereinrichtungen oder Starter-Center der Kammern. Diese Stellen sind per E-Mail, Telefon oder persönlich erreichbar und müssen intelligent in das Gesamtsystem eingebunden werden. Als nächstes werden auf Basis der Eckpunkte konkrete Vorschläge erarbeitet und auf ihre Umsetzbarkeit hin geprüft. Alle Interessierten sind eingeladen, sich an diesem Prozess zu beteiligen.
Dr. Kirstin Pukall ist Leiterin des Referats Grundsatzfragen der Dienstleistungswirtschaft im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Wilfried Walter ist Mitarbeiter des Referats.
http://www.ea-deutschland.dehttp://www.bmwi.deDieser Beitrag ist in der Februar-Ausgabe von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren. (Deep Link)
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