Sachsen:
Förderung intensiviert


[11.10.2022] Um die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen zu beschleunigen, wird die Anschubfinanzierung für sächsische Kommunen erhöht. Voraussichtlich bis zum Jahr 2024 werden die Entwicklung, der Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie der Support von Online-Antragsassistenten unterstützt.

Sachsen will die flächendeckende Digitalisierung von Verwaltungsleistungen beschleunigen. Zu diesem Zweck haben die Sächsische Staatskanzlei, der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG), der Sächsische Landkreistag (SLKT) sowie die kommunalen IT-Dienstleister in Sachsen die Anschubfinanzierung für Kommunen erhöht. Darauf weist jetzt der Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) hin. KISA unterstütze die Kommunen dabei, diese Förderung zu nutzen. Der Freistaat bringe sich bereits bei den Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie für den Support von Online-Antragsassistenten (OAA) im Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2022 ein. Diese Kosten sollen, vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses durch den Sächsischen Landtag auch für die Jahre 2023/2024 übernommen werden. Sächsische Kommunen könnten also bis voraussichtlich 31. Dezember 2024 finanziell entlastet werden, indem eine kostenneutrale Einrichtung und Konfiguration von Online-Antragsassistenten sowie eine ebenso hundertprozentige Rabattierung auf gültige Pflegeentgelte erfolgt. Eingesetzt würden dafür sowohl Landesmittel als auch Mittel aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG).
„Mittlerweile stellt KISA fast 50 OAA zur Verfügung, darunter beispielsweise die Online-Beantragung verschiedener Gewerbeerlaubnisse, der Kindertagesbetreuung oder des Familienpasses“, erklärt hierzu Ronny Kamionka, Leiter Digitalisierung beim Zweckverband KISA. „Bis Ende des Jahres werden voraussichtlich mehr als 20 weitere folgen. Gerade für kleinere kommunale Akteure ist der Weg zur elektronischen Verwaltung personell und finanziell herausfordernd. Wir freuen uns deshalb sehr, dass der Freistaat die Kommunen mit der Förderung entlastet und gleichzeitig Anreize schafft, noch zügiger den Wandel in den Behörden voranzutreiben.“ (ve)

https://www.kisa.it

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Quelle: www.kommune21.de