[30.7.2015] Nach der erfolgreichen Pilotierung des Prozess-Daten-Beschleunigers (P23R) übergibt das Bundesinnenministerium (BMI) den Staffelstab jetzt an das Umweltbundesamt. Das UBA will damit weitere Berichtspflichten verbessern.
Die Praxistauglichkeit des Prozess-Daten-Beschleunigers (P23R) ist nachgewiesen. Laut dem Bundesministerium des Innern (BMI) wurde P23R erfolgreich beim Unternehmen BASF in der Metropolregion Rhein-Neckar für vier Informations- und Meldepflichten im Umweltbereich pilotiert. Damit ist für das BMI der Abschluss der Innovationsphase erreicht. Zeitgleich wurde die entwickelte Software unter eine Open-Source-Lizenz gestellt (
wir berichteten). Mit dem erfolgreichen Abschluss der Pilotierung wurde außerdem der Startschuss für eine Breiteneinführung des P23R-Prinzips im Umweltbereich gegeben. Das Umweltbundesamt (UBA) will weitere Berichtspflichten durch die Nutzung des Prozess-Daten-Beschleunigers verbessern. Aus diesem Grund hat die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, den Staffelstab an Thomas Holzmann, Vize-Präsident des UBA, übergeben. Um Berichtsinhalte zu standardisieren hat das UBA den XöV-Standard XUBetrieb entwickelt. Zusammen mit dem P23R-Prinzip als flexible Berichtsinfrastruktur soll eine höhere Datenqualität bei zugleich niedrigerem Erfüllungsaufwand realisiert werden. So lassen sich laut der Meldung viele Berichtswege zwischen Unternehmen und Behörden noch effizienter und damit auch wirtschaftlicher gestalten. Nach der Auffassung Holzmanns ist der Umweltbereich ideal für die weitere Breiteneinführung des Prozess-Daten-Beschleunigers. Die Entwicklung einer P23R-Regel könnte der erste Schritt zur Implementierung einer Berichtspflicht sein. Das UBA werde dazu vor allem das etablierte Netzwerk in der Metropolregion Rhein-Neckar nutzen, so der Vizepräsident.
(ve)
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