[17.9.2015] In der gestrigen Sitzung hat das Bundeskabinett nicht nur einen rechtssicheren Rahmen für öffentliches WLAN geschaffen. Auch hat es den Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Digitalen Agenda und die Strategie Intelligente Vernetzung beschlossen.
Das Bundeskabinett hat in seiner gestrigen Sitzung (16. September 2015) den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) (
wir berichteten) beschlossen. Durch die Gesetzesänderung will die Bundesregierung die Verbreitung öffentlicher WLAN-Hot-Spots voranbringen. Deren Anbieter können künftig für Rechtsverstöße ihrer Kunden nicht mehr haftbar gemacht werden. Indem sie sich auf das so genannte Haftungsprivileg berufen, sind sie für Rechtsverletzungen anderer nicht schadensersatzpflichtig und machen sich nicht strafbar. Das Haftungsprivileg ist ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr. Zudem wird klargestellt, dass der WLAN-Anbieter nicht als Störer auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Dafür muss er sein WLAN angemessen gegen den unberechtigten Zugriff sichern. Außerdem muss er die Zusicherung des Kunden einholen, dass der keine Rechtsverletzungen begehen wird. Hostprovider sollen sich dann nicht auf das Haftungsprivileg berufen können, wenn ihr Geschäftsmodell im Wesentlichen in der Verletzung von Urheberrechten besteht. Auch den Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Digitalen Agenda für Deutschland hat das Bundeskabinett gestern beschlossen. Ein Jahr nach dem Beschluss zur Digitalen Agenda (
wir berichteten) gibt er jetzt einen Überblick über die erreichten Meilensteine bei der Umsetzung. Demnach stehen 2,7 Milliarden Euro für den Breitband-Ausbau zur Verfügung. Diese Summe setze sich zusammen aus Erlösen der Frequenzversteigerung, die weitgehend in den Breitband-Ausbau fließen, und aus Mitteln aus dem Bundeshaushalt. Mit dem IT-Sicherheitsgesetz (
wir berichteten) sind Mindeststandards für die IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen sowie eine Meldepflicht von relevanten IT-Sicherheitsvorfällen festgeschrieben worden. Außerdem soll der Verbraucher künftig zwischen verschiedenen Routern für den Internet-Zugang wählen können. Hierfür hat die Bundesregierung am 12. August den Entwurf eines Gesetzes zur Routerfreiheit beschlossen. Mit der Strategie Intelligente Vernetzung will die Bundesregierung außerdem ein starkes Signal setzen, dass sie im Bereich der Digitalisierung ressortübergreifend und vernetzt vorangeht. Eine Open-Innovation-Plattform sowie eine Online-Best-Practice-Landkarte geben dafür Anregungen und ermöglichen den Austausch zwischen den Akteuren des jeweiligen Sektors sowie technischen Experten, Unternehmen und Bürgern. Außerdem hat sich die Bundesregierung auf eine gemeinsame Position zur Strategie der EU-Kommission für einen Digitalen Binnenmarkt geeinigt.
(ve)
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Bildquelle: Lupo/pixelio/PEAK Agentur für Kommunikation