Ordnungswidrigkeiten:
Dem Täter auf der Spur


[25.11.2015] Die Vermögensabschöpfung kann Ordnungswidrigkeiten einen Riegel vorschieben. So verfällt nicht nur der ergaunerte Gewinn, Täter müssen auch mit einem Bußgeld rechnen. Software-Lösungen helfen dabei, das Verfahren gegen die Täter zeitnah durchzuführen.

Überladene Lkws können unangenehme Folgen haben. Steigende Kraftstoffpreise und ein wachsender EU-Binnenmarkt verschärfen den Wettbewerb in der Transportbranche. Darauf reagieren einige Speditionsunternehmen mit der zunehmenden Bereitschaft, Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften bewusst in Kauf zu nehmen. Dazu zählen die Überladung von Fahrzeugen, nicht genehmigte Großraum- und Schwerlasttransporte einschließlich Auflagenverstöße, Ladungssicherungsverstöße oder Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot. Dank der Paragraphen 17 und 29 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) können Bußgeldstellen jedoch den wirtschaftlichen Vorteil abschöpfen, der mit einer begangenen Ordnungswidrigkeit erzielt wurde. Ordnungswidrigkeiten dürfen sich weder lohnen, noch dürfen dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Bei einem begründeten Anfangsverdacht erfolgt deshalb eine Weiterermittlung. Auf Grundlage der beschlagnahmten Unterlagen wie Wiegescheine oder Abrechnungen, werden die durch die Überladung erzielten Vermögensvorteile errechnet und abgeschöpft. „Über die im OWiG vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten erreicht man nicht nur die Lkw-Fahrer, sondern auch und insbesondere die eigentlichen Nutznießer der Taten“, sagt Petra Lübbers, Vorsitzende des Arbeitskreises Verkehrsordnungswidrigkeiten Niedersachsen.

Problemfall Verjährung

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten beginnt die Verjährung mit der Feststellung der Ordnungswidrigkeit. Die Verjährungsfrist umfasst drei Monate, das Verfahren muss in dieser Zeit durchgeführt sein. Die Anzahl der Fälle ist im Vergleich zur Überwachung des fließenden Verkehrs gering. Dafür haben es diese Fälle in sich: Der Ermittlungsaufwand und der damit einhergehende Verjährungsdruck ist ungleich höher als im Regelfall bei Verkehrsordnungswidrigkeiten. Nicht selten werden im Gegenzug bei Verfallsbescheiden Beträge im vier- bis fünfstelligen Bereich fällig. Die Entwicklung der Fallzahlen und der rechtssicher festgestellten Verfallsbeträge steigt hierbei mit zunehmender Intensität der Fallbearbeitung rasant an. „Erfolg motiviert“, erklärt Petra Lübbers. „Und zwar sowohl die anzeigenden Kollegen der Polizei als auch den jeweiligen Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle. In den vergangenen Jahren haben wir beim Kreis Emsland im Hinblick auf diese Tatsache die Fallbearbeitung immer weiter verbessert. Es wurden einheitliche Standards, auch in enger Absprache mit der Polizei, vereinbart und ein rechtlich sicheres Vordruckwesen erarbeitet.“ Dabei hatte die Kreisverwaltung die sich ständig ändernde Rechtsprechung immer im Blick. Die Arbeitsergebnisse konnte sie in die Entwicklung eines IT-Programms in Zusammenarbeit mit der Firma GovConnect einfließen lassen.

Die Berechnungsgrundlagen

Als Grundlage für die Berechnung eines Verfallbetrags werden die gesamte Fahrtstrecke und das komplette Ladungsgewicht ermittelt. Ist der tatsächlich vereinbarte Frachterlös nicht bekannt und kann er auch durch Nachfragen nicht ermittelt werden, darf er anhand realitätsnaher Kostensätze, wie den Kostensätzen Gütertransport Straße (KGS), von der Behörde geschätzt werden. „Auch wenn die Kostensätze oft nicht den tatsächlichen Frachtlöhnen im Transportgewerbe entsprechen, hatten bislang alle unsere Verfahren vor den jeweiligen Gerichten diesbezüglich Bestand“, ergänzt Lübbers, die viele Jahre für den Bereich Vermögensschöpfung beim Kreis Emsland zuständig war. Die Vermögensabschöpfung im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren entzieht den Verantwortlichen den vollen rechtswidrig erlangten Nutzen und lässt sich deshalb, im Verhältnis zum Bußgeld, kaum als Kostenfaktor in die wirtschaftliche Kalkulation einbauen. Wird Vermögensabschöpfung konsequent verfolgt, mindert sie den Tatanreiz und wirkt abschreckend.

Software als Unterstützung

Damit das Verfahren zügig und mit großer Sorgfalt abgewickelt werden kann, unterstützt pmVerfall von GovConnect die tägliche Arbeit in den Bußgeldstellen. Die Software enthält einen praxisnahen roten Faden und minimiert den Aufwand bei der Sachbearbeitung. Um die Ermittlung des Verfallsbetrags zu erleichtern, wurden die Kostensätze Gütertransport Straße und Spezialberechnungen der Richtlinien Verfall in die Lösung integriert. Hierbei handelt es sich um unverbindliche Kostensätze, die bei der Ermittlung des Verfallsbetrags herangezogen werden. Weil Anschreiben an ausländische Speditionen oft übersetzt werden müssen, stehen in pmVerfall entsprechende Informationsschreiben zur Verfügung. Darüber hinaus müssen in der Software zwei Vorgänge bearbeitet werden: Die Anhörung des Täters verbunden mit der Anhörung der Verfallsbeteiligten unter Anordnung der Nebenbeteiligung der vermögensbevorteilten Firma. Die Datenlage von Bezugstäter und Verfallsbeteiligten kann mit pmVerfall verbunden und interaktiv nutzbar gemacht werden. Die Lösung hilft somit, den Grundgedanken der Vermögensabschöpfung umzusetzen: Ordnungswidrigkeiten dürfen sich für ein Unternehmen nicht lohnen.


Jörn Bargfrede ist bei der GovConnect GmbH in Hannover für den Vertrieb zuständig.

http://www.govconnect.de
Dieser Beitrag ist in der November-Ausgabe von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren. (Deep Link)

Stichwörter: Fachverfahren, GovConnect, pmVerfall, Arbeitskreis Verkehrsordnungswidrigkeiten Niedersachsen, Ordnungswidrigkeiten

Bildquelle: iCreations.de

Druckversion    PDF     Link mailen


Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Fachverfahren
OWL-IT: Betriebserlaubnis für iKfz Stufe 4 erteilt
[27.3.2024] In den Kfz-Zulassungsstellen der Kreise Lippe, Herford und Minden-Lübbecke kann das iKfz-Verfahren Stufe 4 auf einer gesicherten Basis angewendet werden. Dem Dienstleister OWL-IT liegt jetzt die uneingeschränkte Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vor. mehr...
Pforzheim: Standesamt führt elektronischen Datenabruf ein
[25.3.2024] Das Standesamt Pforzheim hat den elektronischen Datenabruf eingeführt und kann damit nun Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden schnell und unkompliziert von anderen Standesämtern anfordern – vorausgesetzt, die erforderlichen Daten sind elektronisch erfasst. Urkunden können dem Amt so innerhalb weniger Minuten vorliegen. mehr...
OZG: Mehr Nutzer für Unterhaltvorschuss Online
[22.3.2024] Der Unterhaltsvorschuss Online (UVO) wurde von Bremen im Zuge der OZG-Umsetzung entwickelt. Er umfasst neben dem Erstantrag die jährliche Prüfung der Anspruchsberechtigung und das Nachreichen von Informationen. Elf Länder nutzen den Antrag inzwischen. mehr...
Der Online-Antrag zum Unterhaltsvorschuss entlastet alleinerziehende Eltern wie auch die Verwaltungen beträchtlich.
Lemgo: Automatisiert zum Bewohnerparkausweis
[20.3.2024] In Lemgo entsteht ein vollständig automatisiertes Verfahren für den Bewohnerparkausweis. Der Prozess umfasst den Antrag, die Authentifizierung, die Bezahlung, die Weitergabe an das Fachverfahren WiNOWiG und schließlich die elektronische Zustellung im Verwaltungspostfach. mehr...
regio iT: Uneingeschränkte Betriebserlaubnis für iKfz
[14.3.2024] Als eines der ersten Rechenzentren in Deutschland hat regio iT vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die uneingeschränkte Betriebserlaubnis für iKfz Stufe 4 erhalten. mehr...