[10.12.2015] Die Bundesregierung will das Besteuerungsverfahren vereinfachen. So brauchen Steuerzahler bei einer elektronischen Steuererklärung dem Finanzamt künftig keine Belege mehr vorzulegen.
Um das Besteuerungsverfahren in Deutschland zu modernisieren, hat das Bundeskabinett dem Maßnahmenplan zur Steuervereinfachung zugestimmt. Diesen haben die Finanzminister der Länder bereits im Mai 2015 beschlossen (
wir berichteten). Wenn Bundestag und Bundesrat im ersten Halbjahr des kommenden Jahres grünes Licht geben, treten die neuen Regeln zum 1. Januar 2017 in Kraft. Damit soll künftig auf die Papierkommunikation zwischen den Bürgern, Unternehmen und dem Finanzamt weitgehend verzichtet werden. Steuerpflichtige müssen Papierbelege wie Spendenquittungen, nicht mehr einreichen, sondern nur noch aufbewahren. Der Gesetzesentwurf ist nach Angaben der Bundesregierung ein Baustein auf dem Weg, das gesamte Besteuerungsverfahren elektronisch abzuwickeln – von der Steuererklärung über den Steuerbescheid, bis hin zu einem möglichen Rechtsbehelf oder Antrag auf Steuerstundung. Eine Verpflichtung zur elektronischen Abwicklung der Steuerangelegenheiten soll es laut der Meldung nicht geben.
(an)
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