[23.12.2015] Den digitalen Gang zum Fundamt ermöglicht ein neuer Service des Zentralen Fundbüros: Bürger können Fundsachen bei der zuständigen Behörde online anzeigen.
Ein neuer Service von Zentrales Fundbüro ermöglicht jetzt den digitalen Gang zum Fundamt. Über eine Website können laut Service-Anbieter Neosulting Bürger kostenlos Fundsachen gemäß § 965 BGB bei der zuständigen Behörde online anzeigen. Zu den Pflichtangaben gehören etwa Kontaktinformationen des Finders, Art der Fundsache sowie Funddatum und -ort. Der in der Regel sechsmonatigen Verwahrungspflicht für die Fundsache kann der Finder dabei selbst nachkommen – zur Abgabe verpflichtet ist er erst nach Aufforderung durch die entsprechende Behörde. Bereits erprobt ist die digitale Fundanzeige im Fundbüro Manager (
wir berichteten), der kostenlosen Lost and Found Verwaltungssoftware für Behörden und Unternehmen. Über eine Schnittstelle zum Zentralen Fundbüro oder über den internen Einsatz des Fundbüro Managers können Fundämter außerdem die ihnen übermittelten Fundanzeigen automatisch in ihre eigene Datenbank einspielen. „Lost and Found hat bisher die Wenigsten interessiert“, sagt Markus Schaarschmidt, Geschäftsführer des Zentralen Fundbüros. „Mit dem Zentralen Fundbüro setzen wir daher wichtige Impulse, um in großen Schritten positive Entwicklung zu bewirken.” Im Jahr 2016 soll außerdem eine Lost and Found Station umgesetzt werden: Bürger sollen damit Fundgegenstände rund um die Uhr an einem Automaten abgeben und abholen können. „Uns ist es wichtig, dass diejenigen, die sich korrekt verhalten und Gefundenes abgeben möchten, nicht durch Bürokratie und mangelnde Öffnungszeiten daran gehindert werden“, erklärt Schaarschmidt.
(ve)
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