[5.4.2016] Eine vom Databund in Auftrag gegebene Studie hat sich mit Kriterien zur rechtlichen Abgrenzung staatlicher und privatwirtschaftlicher Entfaltungsmöglichkeiten auf dem Markt der IT-Herstellung und IT-Services befasst. Die Autoren fordern eine digitale Gewaltenteilung und die Zurückhaltung des Staates gegenüber der privaten IT-Branche.
Digitale Gewaltenteilung als Marktverantwortung – unter diesem Titel hat der Verband kommunaler Software-Hersteller, Databund, jetzt eine Studie veröffentlicht, die sich mit der Einflussnahme des Staates und der öffentlich-rechtlichen IT-Dienstleister auf den IT-Markt befasst. Professor Heckmann von der Universität Passau und Wilfried Bernhardt, Staatssekretär a.D., beschäftigen sich mit diesem Thema aus einer rechtswissenschaftlichen und politischen Perspektive. Laut den Autoren hat die Abgrenzung staatlicher Einflussnahme auf den IT-Markt eine hohe rechtliche Relevanz. Der Staat oder öffentlich rechtliche IT-Dienstleister nutzen laut Databund als Marktteilnehmer ihre Vorteile, etwa die Umsatzsteuerbefreiung, gegenüber privaten Akteuren in besonderer, den Wettbewerb beeinträchtigender Art und Weise aus. Beispielsweise unterbieten sie laut Verbandsangaben Marktpreise, um private Akteure von Aufträgen fernzuhalten. Das ist, wie die Autoren feststellen, „unlauterer Wettbewerb“. Sie fordern deshalb eine transparente Darlegung der Gründe für die erwerbswirtschaftliche Betätigung des Staates auf dem IT-Markt. Außerdem seien staatliche Organisationen und öffentlich-rechtliche Dienstleister oft gar nicht in der Lage, die für das Bestehen am Markt erforderliche Agilität bei der Entwicklung von IT-Systemen zu zeigen. So seien zwar beispielsweise die De-Mail oder der neue Personalausweis mit seiner Online-Ausweisfunktion als Alternativen zur Schriftformerfordernis oder zur Unterschrift etwa im E-Government-Gesetz des Bundes verankert. Eine flächendeckende Infrastruktur dafür fehle aber noch immer. Als Fazit der wissenschaftlichen Bestandsaufnahme entwickeln die Autoren die Leitidee einer digitalen Gewaltenteilung und das Leitbild des kooperativen, vertrauenswürdigen und nachhaltigen IT-Staates. Die Gewaltenteilung sollte sich dabei nicht allein auf die staatlichen Gewalten der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung beschränken. Sie sollte auch die Kompetenzen und Kräfte der Privatwirtschaft mit ihren IT-Unternehmen, Software-Entwicklern und anderen Innovatoren in dieses Gefüge einbeziehen. In diesem Sinne sei ein Zurückhaltungsgebot des Staates gegenüber den privaten Akteuren im IT-Markt im Interesse von Innovation und Nachhaltigkeit dringend erforderlich. „Denn ansonsten geht das bundesdeutsche E-Government auch weiterhin meilenweit an der Lebenswelt und den Alltagserfahrungen vorbei und verspielen Staat und öffentlich-rechtliche Akteure das Know-how des bundesdeutschen IT-Mittelstands“, resümiert Detlef Sander, Vorstandsvorsitzender des Databund. Die Studie kann auf der Website des Verbands heruntergeladen werden.
(ve)
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