eIDAS-Verordnung:
Weg frei für die Online-Unterschrift


[1.7.2016] Die eIDAS-Verordnung findet ab sofort europaweit Anwendung und macht den Weg frei für die Verbreitung der elektronischen Signatur. Die Bundesdruckerei hat die neue mobile Unterschrift bereits in ihre Web-Plattform sign-me integriert.

Mit der eIDAS-Verordnung soll die elektronische Unterschrift künftig einfacher möglich sein. Ab heute (1. Juli 2016) gilt die „Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt“ (eIDAS) in allen EU-Mitgliedstaaten. Wichtigste Neuerung der EU-Verordnung ist laut einer Pressemeldung der Bundesdruckerei der Einsatz einer sicheren und zugleich benutzerfreundlichen Online-Signatur über Smartphones und Tablets – die so genannte Fernsignatur. Dank eIDAS sei erstmals eine elektronische Unterschrift auch ohne Signaturkarte und Lesegerät möglich. „Als einer der ersten Anbieter in Deutschland haben wir die neue mobile Unterschrift auf eIDAS-Basis in unsere Webplattform sign-me integriert. Für unsere Kunden wird das elektronische Unterschreiben so einfach wie nie zuvor“, erklärt Ulrich Hamann, Vorsitzender der Geschäftsführung (CEO) der Bundesdruckerei. Online-Kredite, digitale Verträge oder behördliche Dokumente könnten via sign-me einfach und sicher online unterzeichnet werden. Über eine frei gestaltbare Web-Schnittstelle lässt sich sign-me laut Bundesdruckerei in die Online-Angebote von Banken, Versicherungen, Behörden oder Unternehmen einbinden. „sign-me deckt den kompletten Prozess der Online-Unterschrift ab – ohne Installation einer speziellen Signatur-Software, ohne Signaturkarte, ohne Lesegerät oder die Einbeziehung von Signaturexperten“, so Hamann. Das Angebot der Bundesdruckerei für die mobile Signatur auf eIDAS-Basis startet ab Juli 2016 mit ersten Pilotanwendern. Darüber hinaus wird die sign-me-Lösung um das elektronische Siegel ergänzt, einen weiteren neuen eIDAS-Dienst. Dieser digitale Stempel stellt den Ursprung und die Unversehrtheit elektronischer Dokumente sicher und weist nach, dass sie von einer bestimmten juristischen Person stammen. Im Gegensatz zur Online-Unterschrift ist das Siegel also nicht an eine einzelne Person gebunden, sondern an eine Organisation. Das neue eIDAS-Siegel schließt somit eine Lücke in der elektronischen Kommunikation. (bs)

http://www.bundesdruckerei.de
Hintergrundpapier – Fragen und Antworten zu eIDAS (Deep Link)
Whitepaper zur eIDAS-Verordnung (Deep Link)

Stichwörter: Dokumenten-Management, eIDAS, elektronische Signatur, Bundesdruckerei

Bildquelle: MEV Verlag

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