[12.7.2016] Mit der diesen Monat gestarteten eIDAS-Verordnung hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) erste elektronische Vertrauensdienste qualifiziert.
Mehreren Anbietern elektronischer Vertrauensdienste hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Start der europäischen eIDAS-Verordnung (
wir berichteten) den Status eines qualifizierten Anbieters verliehen. „Qualifizierte elektronische Vertrauensdienste gewährleisten sichere Verfahren wie die Unterschrift und die Zustellung im Internet“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Fernsignaturen zum Beispiel können zukünftig die Eröffnung eines Bankkontos oder den Abschluss eines Mobilfunkvertrages erleichtern. Signaturkarte und Kartenleser werden dazu nicht mehr gebraucht.“ Laut eigenen Angaben dürfen nur durch die BNetzA qualifizierte Anbieter das EU-Vertrauenssiegel tragen, das die Übereinstimmung der angebotenen Vertrauensdienste mit den rechtlichen Anforderungen anzeigt. Die qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter werden von der Bundesnetzagentur in der so genannten Vertrauensliste geführt.
(ve)
Stichwörter:
Dokumenten-Management,
eIDAS,
elektronische Signatur,
BNetzA