[9.8.2016] Im Projekt Negativliste hat Vitako untersucht, welche Einsparungen bei zehn Top-Leistungen für Bürger und Unternehmen durch das E-Government denkbar sind. Unter anderem hat sich gezeigt, dass sieben dieser Prozesse nach geltendem Recht vollständig elektronisch abgewickelt werden könnten.
Wie verschiedene Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen schneller, bürgerfreundlicher und günstiger gestaltet werden können, hat die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, analysiert. Untersucht wurden für die so genannte Negativliste laut Vitako zehn Top-Leistungen: Das Beantragen einer Fahrerkarte, einer Reisegewerbekarte, einer Sondernutzung Straßenraum oder einer Sondernutzung Aufgrabungen sowie die Gewerbeanmeldung, die Wohnsitzanmeldung, der Prozess Unterhaltvorschuss, der Wohngeldantrag, das Anfordern einer Geburtsurkunde und die so genannte Anhörung Owl. Zu den zentralen Fragen zählte, welche Formerfordernisse im Bereich des Bundesrechts für die Bürgerdienste und welche in der kommunalen Praxis bestehen. Welche Gestaltungsmöglichkeiten stehen auf der Grundlage des E-Government-Gesetzes und weiterer relevanter Gesetze für die Umsetzung elektronischer Angebote zur Verfügung? Welche Einsparpotenziale ergeben sich bei den Prozesskosten durch die elektronische Abwicklung? Welche Formerfordernisse gehören auf den Prüfstand und welche Kosten verursachen sie? Auch sollten im Rahmen der Untersuchung Handlungsempfehlungen für die Kommunen ermittelt werden. Das Ergebnis: Sieben der zehn Projekte und Teilprojekte könnten nach geltendem Recht vollständig elektronisch, schneller und billiger abgewickelt werden. Würden die rechtlichen Rahmenbedingungen noch besser an die technischen Möglichkeiten angepasst, wären laut Vitako Einsparungen von bis zu 90 Prozent möglich. Nur in drei Fällen seien Rechtsänderungen notwendig: Der Prozess „Wohnsitz anmelden“ lässt sich auf der Ausgangsseite bisher nicht elektronisch abwickeln. Ein persönliches Erscheinen ist hier notwendig, um die Adressänderung auf dem Chip des Personalausweises in der Meldebehörde vornehmen zu lassen. Beim Prozess „Geburtsurkunde“ erfolgt die Ausgabe der Urkunde in Papierform mit Unterschrift und Siegel und durch Ü̈bersendung per Post, weil eine elektronische Übermittlung von Urkunden derzeit nicht möglich ist. Der Prozess „Fahrerkarte“ lässt sich gar nicht elektronisch umsetzen. Ein persönliches Erscheinen ist notwendig, da Unterschriften zu leisten sind. Auch diese Prozesse ließen sich laut Vitako mit einigen rechtlichen Anpassungen elektronisch abwickeln, was wiederum erhebliche Einsparpotenziale erzielen würde. Bei der Frage danach, was die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland erfordert, wird die Entwicklung modular aufgebauter E-Government-Angebote genannt. Ebenso seien die Anpassung noch bestehender rechtlicher Hindernisse, Prozssoptimierungen aus Kundensicht und die Überwindung von Informationssilos notwendig. Auch müsste die Einmalerhebung von Daten und deren Wiederverwendung durch die Zustimmung des Betroffenen möglich sein. Ein anderer Umgang mit Nachweispflichten, 13 Experimentierklauseln und Erprobungsräume sowie eine moderne und leistungsfähige IT-Infrastruktur seien ebenso erforderlich. Vitako hat die Studie gemeinsam mit der Firma b.i.t.consult durchgeführt. Im Jahr 2012 hat Vitako mit einer Positivliste 20 kommunale Prozesse auf ihre elektronische Umsetzbarkeit nach damaligem Recht untersucht (
wir berichteten).
(ve)
Sparen mit E-Government – Ergebnisse des Projekts Negativliste (PDF, 519 KB) (Deep Link)
http://www.vitako.de
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Bildquelle: Vitako – Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V.