[12.10.2016] Eine Vielzahl alternativer Netzbetreiber geht mit rechtlichen Schritten gegen die von der Bundesnetzagentur im September getroffene Vectoring-II-Entscheidung vor und reicht dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Köln ein.
Gegen die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) am 1. September dieses Jahres getroffene Vectoring-II-Entscheidung hat eine Reihe alternativer Netzbetreiber – von großen, überregional operierenden Netzbetreibern bis hin zu City-Carriern oder Stadtwerken – Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Das teilt der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) mit. Die BREKO-Mitgliedsunternehmen wollen zudem zeitnah ein Eilverfahren beantragen – den so genannten einstweiligen Rechtsschutz. Damit kann in dringenden Fällen noch vor der eigentlichen Hauptverhandlung eine einstweilige Anordnung getroffen werden, sodass bis zur finalen Entscheidung des Gerichts – die auch mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann – keine unumkehrbaren Fakten geschaffen werden können. Die Klage haben die BREKO-Mitgliedsunternehmen nach Angaben des Bundesverbands vor dem Hintergrund angestrengt, dass ein flächendeckender Ausbau mit Glasfaser ohne den Einbezug der in der Regel dichter besiedelten Nahbereiche erheblich erschwert wird, da er vielfach nicht rentabel realisierbar ist. Wettbewerber der Deutschen Telekom hätten künftig jedoch nur noch unter extrem hohen Hürden die Chance, sich gegen den Exklusiv-Ausbau mit VDSL2-Vectoring im Nahbereich zu wehren. Denn der Beschluss der BNetzA räumt der Deutschen Telekom laut BREKO ein weitreichendes Quasi-Monopol zum (Vectoring-) Ausbau aller Kabelverzweiger in den Nahbereichen innerhalb einer Entfernung von etwa 550 Metern um den Hauptverteiler (HVt) ein. Karsten Schmidt, Geschäftsführer des regionalen Netzbetreibers htp: „Nach unserer Erfahrung fordern immer mehr Privat- und Geschäftsleute Bandbreiten, die eine hochleistungsfähige Glasfaserinfrastruktur erfordern. Es kann deshalb nicht sein, dass die Bundesnetzagentur nun einen Überbau mit nicht nachhaltiger Technologie anordnet und so den Glasfaserausbau massiv verzögert.“ BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers ergänzt. „Ohne das Engagement der alternativen Netzbetreiber wird der flächendeckende Glasfaserausbau nicht gelingen. Anstelle entsprechender Rahmenbedingungen wirft uns der Regulierer jedoch Knüppel zwischen die Beine – und zwingt uns nach einem mehr als eineinhalbjährigen Verfahren nun dazu, den Rechtsweg zu beschreiten.“
(bs)
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