[24.1.2017] Im Kreis Bernkastel-Wittlich gibt es seit Anfang des Jahres 2017 keine Papierunterlagen zur Agrarförderung mehr. Dies ist der erste Schritt in Richtung papierlose Antragstellung, die im Jahr 2018 verpflichtend wird.
An Landwirte im Kreis Bernkastel-Wittlich in Rheinland-Pfalz werden ab sofort keine Papier-Unterlagen mehr übersandt. Der Antrag zur Agrarförderung muss nun online abgewickelt werden. Es bestehe lediglich noch die Möglichkeit, diese Unterlagen aus dem Internet herunterzuladen und ausgefüllt in Papierform bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich einzureichen. Das genaue Verfahren werde derzeit noch erarbeitet, um auch den betriebsbezogenen Flächennachweis zum Abruf passwortgeschützt über das Internetportal FLOrlp anbieten zu können, informiert die Kreisverwaltung. Um dieser aufwendigen schriftlichen Antragstellung zu entgehen, biete sich der E-Antrag 2017 als Einstieg an. Denn ab dem Antragsjahr 2018 ist der E-Antrag allgemein verpflichtend. Wie die Kreisverwaltung mitteilt, habe die elektronische Antragstellung einige Vorteile für die Landwirte zu bieten: So werde zum Beispiel beim Abschluss der Eingaben im E-Antrag eine automatische Fehlerprüfung samt Greening-Kontrolle durchgeführt. Greening-Verstöße (Anbaudiversifizierung, Ökologische Vorrangflächen, Dauergrünlanderhalt) werden sofort vom Programm erkannt und können direkt vom Landwirt korrigiert werden. In Schulungsveranstaltungen und Webinare werde die Nutzungsweise des eAntrages erklärt.
(sav)
Weitere Informationen und Anmeldung (Deep Link)
http://www.bernkastel-wittlich.de
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